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AVIVA-BERLIN.de im Juli 2025 - Beitrag vom 17.01.2006


Mehr Rechte für Elte
AVIVA-Redaktion

Durch das Kindertagesförderungsgesetz und die Qualitätsvereinbarung mit den Freien Trägern sind die Elternrechte bei Zuzahlungsforderungen der Kitas gestärkt worden.




Wie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport mitgeteilt hat, entsprechen die vom Senat in den Berliner Kitas finanzierten Standards den Voraussetzungen, die für eine leistungsfähige Bildungs- und Betreuungseinrichtung notwendig sind. Wenn Eltern allerdings darüber hinaus zusätzliche Leistungen (z. B. Theaterbesuche) für ihre Kinder in Anspruch nehmen möchten, können Kitas und Eltern Zuzahlungen zum Kitabeitrag vereinbaren.

"Unter den 2010 Einrichtungen bei 800 Trägern ist für jede kleine Berlinerin und jeden kleinen Berliner eine geeignete Kita dabei," betont Bildungs- und Jugendsenator Klaus Böger.

Mit der Angebotsvielfalt der Kitas versucht die Senatsverwaltung den Wünschen der Eltern entgegen kommen. " "Wer von einer Zweiklassengesellschaft redet, kennt die Vielfalt der Berliner Kitalandschaft nicht", sagt Böger.
Durch das Kindertagesförderungsgesetz und die Qualitätsvereinbarung mit den Freien Trägern haben sich die Rechte der Eltern bei Zuzahlungsforderungen deutlich verbessert:

§ 14 gibt den Eltern ein Beteiligungsrecht bei der Festlegung von Zuzahlungen.
§ 16 gibt den Eltern ein Sonderkündigungsrecht bei der Entscheidung über finanzielle Mehrbelastung.
§ 23 bestimmt, dass in der Rahmenvereinbarung geregelt wird, dass die Träger, die von Berlin finanziert werden Plätze anbieten, die auch unter dem Aspekt der finanziellen Belastung der Eltern, der Gewährleistungspflicht des Landes Berlin entsprechen.
§ 5 Abs. 2 und 3 der Qualitätsvereinbarung besagen:
Über die Art und Höhe von Zuzahlungen sind die Eltern schriftlich zu informieren und auf die Mitbestimmungsrechte und die Kündigungsmöglichkeiten nach dem Kita - Gesetz hinzuweisen. Jeder Träger ist grundsätzlich verpflichtet, auf Wunsch der Eltern einen Platz anzubieten, für den keine Zuzahlungen entstehen. Werden Zuzahlungen erhöht, die bereits bei Eintritt in die Einrichtung bestanden, sind die Eltern auch unabhängig von Mehrheitsbeschlüssen nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren. Deshalb darf kein Träger kündigen.

Böger: "Mit diesen Regelungen sind die Rechte der Eltern bei Zuzahlungen deutlich gestärkt worden. Willkürliche Forderungen auf Zuzahlungen sind nicht möglich. Wichtig ist: Alleine in diesem Jahr finanziert das Land die Kinderbetreuung mit 751 Millionen Euro. Damit kann jede Kita Kinder auf Basis des Berliner Bildungsprogramms auf hohem Niveau bilden und betreuen - und zwar alle Kinder. Dazu haben sich die Freien Träger in der Qualitätsvereinbarung verpflichtet."

Informationen zum Kitakostenbeteiligungsgesetz können Sie hier als PDF heruntergeladen werden.

(Quelle: Landespressedienst vom 16.01.06)


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Beitrag vom 17.01.2006

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