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AVIVA-BERLIN.de im April 2024 - Beitrag vom 16.01.2009


Interview mit Rechtsanwalt Michael Loewer, Fachanwalt für Arbeitsrecht
AVIVA-Redaktion

In einem Aufsehen erregenden Urteil vom 26. November 2008 (Aktenzeichen: 15 Sa 517/08) hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die mangelnde Berücksichtigung einer Personalreferentin...




... bei der anstehenden Besetzung einer Führungsposition als diskriminierend angesehen und der Frau neben einem unbegrenzten Schadensersatzanspruch eine Entschädigung in Höhe von 20.000,00 Euro zugesprochen.
Seit Kurzem liegt die vollständige Begründung des Gerichts vor.

Wir haben Rechtsanwalt Michael Loewer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozius der Anwaltssozietät Jurati in Berlin, um eine Einschätzung gebeten.


AVIVA-Berlin: Können Sie uns bitte kurz die tragenden Aussagen des Urteils schildern?
Michael Loewer: Der Fall spielt in einem Unternehmen mit einer über tausendköpfigen Belegschaft, von der ca. 30 % männlich und ca. 70 % weiblich sind. Ganz offensichtlich spiegelt sich dieses Geschlechterverhältnis umso weniger wieder, je höher man in den Hierarchieebenen kommt. In den drei höchsten Ebenen, die immerhin noch 27 Führungspositionen ausmachten, fand sich schließlich gar keine Frau mehr. Als eine der Führungspositionen vakant war, vergab man diese an einen Mann, ohne zuvor ein internes Bewerbungsverfahren durchzuführen. Dies ist das Kernproblem des im Übrigen sehr komplexen Sachverhalts.

AVIVA-Berlin: Was ist so bemerkenswert an der Entscheidung?
Michael Loewer: Besondere Aufmerksamkeit hat erregt, dass der betroffenen Frau anders als noch in erster Instanz ein zeitlich unbegrenzter Schadensersatzanspruch zugestanden worden ist, weil sie nach den zu Grunde gelegten Tatsachen bei einem Karrieresprung und der damit einhergehenden höheren Vergütung aller Wahrscheinlichkeit nach schlicht übergangen worden ist. Das Gericht stellt sich damit einem starken Gegenwind aus dem arbeitsrechtlichen Schrifttum und anderen Landesarbeitsgerichten, die nahezu einhellig, allerdings mit unterschiedlichen Begründungsansätzen, eine Deckelung des Schadensersatzanspruchs befürworten.

Die Klägerin kann nach Ansicht der 15. Kammer des Gerichts, in der übrigens ein Mann den Vorsitz führt, ohne Begrenzung für die Zukunft von ihrem Dienstgeber zusätzlich zu ihrer bisherigen Vergütung die Differenz zu der Vergütung verlangen, die ihr bei Berufung in die Führungsposition zugestanden hätte. Das macht im konkreten Fall monatlich immerhin fast 1.500,00 Euro brutto aus, solange sie für das Unternehmen im bisherigen Umfang tätig ist.

Eine nicht zu unterschätzende Wegmarke ist zudem bei der in Einzelheiten umstrittenen Frage der Beweislast im Diskriminierungsprozess gesetzt. Wer sich auf dem Klageweg gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben zur Wehr setzt, steckt nämlich oft in Beweisnot. Das Landesarbeitsgericht hat bei der Beweisführung statistische Erkenntnisse als Indizien genügen lassen, wenn es auf Seite des Dienstgebers an transparenten Verfahren fehlt, über die der Entscheidungsprozess für Außenstehende sichtbar wird. Da die statistische Geschlechterverteilung im Unternehmen eine Diskriminierung vermuten ließ, pendelte die Beweislast für eine gegebenenfalls sachliche Rechtfertigung der Beförderungsentscheidung auf den Dienstgeber, der nun den Anschein der Diskriminierung widerlegen musste, was ihm nicht gelungen ist.

AVIVA-Berlin: Sollten sich jetzt mehr Frauen aus der Deckung wagen und gegen Diskriminierungen im Berufsleben klagen?
Michael Loewer: Das ist nicht leicht zu beantworten. Im Diskriminierungsprozess braucht man Mut, einen langen Atem und gegebenenfalls eine mit allen Wassern gewaschene anwaltliche Begleitung, zumal wie im geschilderten Fall das Beschäftigungsverhältnis ja oft weiterhin besteht. Natürlich ist es wünschenswert, dass sich mehr Frauen und auch andere Betroffene gegen Diskriminierungen auf der Karriereleiter oder beim Einstieg in das Berufsleben zur Wehr setzen. Rosen werden auf diesem Weg aber leider nicht gestreut.

Zudem steht zu wesentlichen Fragen der Gleichbehandlung noch die Antwort des Bundesarbeitsgerichts aus, so dass noch eine Menge Wasser die Spree hinunter fließt, bis wir uns auf eine gefestigte Rechtsprechung stützen können. Bis dahin braucht es wohl noch einige ähnliche Verfahren wie das hiesige.

AVIVA-Berlin: Nähern wir uns nun amerikanischen Verhältnissen?
Michael Loewer: Keinesfalls! Das Gericht hat meines Erachtens die im gegebenen Fall ins Auge springende Diskriminierung der Klägerin gegenüber ihren männlichen Mistreitern berücksichtigt und sich bemüht, auch der beklagten Seite die Ungerechtigkeit der konkreten Vorgehensweise vor Augen zu führen. Die von der Klägerin ursprünglich in der ersten Instanz geforderte Entschädigung in Höhe von 390.000,00 Euro (in zweiter Instanz nur noch 90.000,00 Euro) ist trotz der festgestellten demütigenden Behandlung auf 20.000,00 Euro zusammengeschmolzen. Insoweit kann man durchaus von Augenmaß auf der Richterbank ausgehen. Das wird so manchen amerikanischen Rechtsanwalt nur müde lächeln lassen. Manche werden angesichts der Zurückhaltung des Gerichts deshalb auch enttäuscht sein.

AVIVA-Berlin: Sind Personalverantwortlichen künftig die Hände gebunden?
Michael Loewer: Ganz und gar nicht! Die Personalverantwortlichen sind lediglich aufgerufen, bei ihren Entscheidungen den Wind des einundzwanzigsten Jahrhunderts durch ihre Abteilungen wehen zu lassen. Gut aufgestellte Unternehmen begreifen das Bestreben nach Diskriminierungsfreiheit ohnehin nicht als Hemmschuh, sondern als langfristigen Marktvorteil. Gesunder Menschenverstand und durchschnittliches Fingerspitzengefühl bleiben im Übrigen auch weiterhin ein guter Ratgeber bei Personalauswahl und -führung.

AVIVA-Berlin: Vielen Dank für das Gespräch.


Weitere Infos zu Michael Loewer und zur Anwaltssozietät Jurati finden Sie unter: www.jurati.de
Weitere Infos zum Urteil des Landesarbeitsgerichts sind abrufbar unter: www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de


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Beitrag vom 16.01.2009

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