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AVIVA-BERLIN.de im März 2024 - Beitrag vom 11.11.2011


Erste bundesweite Studie zu Zwangsverheiratung in Deutschland
AVIVA-Redaktion

Am 9. November 2011 wurde die Untersuchung vom Bundesfamilienministerium vorgestellt. Die Ergebnisse sind alarmierend und belegen, dass Zwangsverheiratungen hierzulande kein Einzelphänomen sind.




Zum Problem der Zwangsverheiratung gab es bislang nur wenige wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat daher die Studie "Zwangsverheiratungen in Deutschland - Anzahl und Analyse von Beratungsfällen" in Auftrag gegeben. In dieser werden erstmals die Erkenntnisse von Beratungseinrichtungen über Menschen, die von Zwangsverheiratung bedroht oder betroffen sind, bundesweit erhoben und systematisch ausgewertet. Die Studie wurde von der Lawaetz-Stiftung in Zusammenarbeit mit Torsten Schaak - Büro für Sozialpolitische Beratung und TERRE DES FEMMES durchgeführt.

Ergebnisse sind alarmierend

Allein im Jahr 2008 wurden 3.443 von Zwangsverheiratung bedrohte oder betroffene Personen beraten. 93 Prozent davon waren Mädchen und Frauen. Christa Stolle, Geschäftsführerin von TERRE DES FEMMES: "Nur die mutigsten Mädchen suchen aktiv Hilfe bei einer Beratungsstelle, wir gehen von einer weit höheren Dunkelziffer aus." Dies bestätigen auch weitere Angaben in der Studie, wonach über 25 Prozent der Betroffenen berichteten, dass auch andere Familienmitglieder von einer Zwangsverheiratung betroffen sind.

Auffallend ist, dass die Betroffenen vermeintlich gut integriert sind. 32 Prozent sind in Deutschland geboren und 44 Prozent besitzen einen deutschen Pass. Doch mehr als 52 Prozent der Zwangsverheiratungen finden im Ausland statt oder sind dort geplant. 43 Prozent der Betroffenen befürchten, ins Ausland verschleppt zu werden und dort langfristig leben zu müssen. "Es bedarf einer konsequenten Präventionsarbeit bereits lange vor ihrer Verschleppung", so Stolle weiter. TERRE DES FEMMES fordert deshalb eine pro-aktive Beratungsarbeit zur Bekämpfung von Zwangsverheiratung. Das bedeutet, die SozialarbeiterInnen müssen dorthin gehen, wo die potentiell Betroffenen anzutreffen sind. Dazu brauchen die Beratungsstellen eine deutliche finanzielle Aufstockung durch Bund und Länder.

Motiv: Familienehre

Nach den Gründen für die Zwangsverheiratung befragt, gab die Mehrzahl der Betroffenen den Erhalt der Familienehre bzw. den Machterhalt der Männer als Motiv an. "Die Bundesregierung muss eine breit angelegte Kampagne durchführen, die den überholten Ehrbegriff hinterfragt und neue positive Vorbilder für Frauen wie Männer zeigt", fordert daher Christa Stolle.

Gewalt ist an der Tagesordnung

67 Prozent der Betroffenen haben bereits in der Erziehung Gewalt erlebt. Über die Hälfte waren Opfer körperlicher Gewalt und in 27 Prozent der Fälle war die Zwangsverheiratung sogar mit Morddrohungen und/oder Waffengewalt verbunden.

Sensibilisierung an Schulen fehlt

Beunruhigend ist die Tatsache, dass vor allem junge Frauen unter 21 Jahren betroffen sind (über 70 Prozent). Knapp ein Drittel der Betroffenen sind sogar unter 18 Jahren. Vor diesem Hintergrund sind die Ergebnisse der Schulbefragung besorgniserregend. Von den angeschriebenen 726 Schulen (knapp 0,2 Prozent aller Schulen in Deutschland) gab nicht einmal jede zehnte an, dass Zwangsverheiratung ein relevantes Thema sei. Bedenkt man, dass für viele Betroffene noch die Schulpflicht gilt und für fast 70 Prozent die Zwangsverheiratung einen Ausbildungsabbruch zur Folge hat, ist diese fehlende Sensibilisierung skandalös. Um einen Bewusstseinswandel zu schaffen, fordert TERRE DES FEMMES, dass das Thema Zwangsverheiratung in alle Lehrpläne ab der 7. Klasse aufgenommen wird.

Zwangsverheiratungen im Ausland müssen auch in Deutschland bestraft werden können

Über die Hälfte der Zwangsverheiratungen finden im Ausland statt, der Großteil der Betroffenen ist dann von deutschen Fachberatungsstellen nicht mehr zu erreichen. Das erklärt auch die geringe Zahl an Beratungsfällen (7 Prozent), in denen die Zwangsverheiratung schon vollzogen wurde und eine Heiratsverschleppung ins Ausland erfolgte. Das im Juli 2011 in Kraft getretene Gesetz gegen Zwangsverheiratung greift bei diesen Fällen nicht, da versäumt wurde, Zwangsverheiratung in den Katalog der Auslandsstraftaten aufzunehmen.

Eine Kurzfassung der Studie finden Sie hier: www.bmfsfj.de

Die Publikation können Sie hier erwerben: www.budrich-verlag.de

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Beitrag vom 11.11.2011

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