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AVIVA-BERLIN.de im April 2024 - Beitrag vom 18.11.2007


Mehr Gleichstellung für eingetragene Lebenspartnerschaften
AVIVA-Redaktion

Bei der Erbschaftssteuerreform werden eingetragene Lebenspartnerschaften in Zukunft fast gleichgestellt. Grüne PolitikerInnen fordern auch Gleichstellung von Beamten in PartnerInnenschaft.




NEWS vom 30.01.08Heidi Knake-Werner fordert die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der Besteuerung von Erbschaften und brachte deshalb am 31.01.08 einen entsprechenden Antrag in die Debatte des Ausschusses für Familie und Senioren im Bundesrat ein. Berlins Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales erklärte: "Lebenspartnerinnen und -partner übernehmen Verantwortung füreinander wie Eheleute. Und sie haben die gleichen Unterhaltsverpflichtungen. Wer gleiche Pflichten hat, muss auch gleiche Rechte bekommen. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass die Gleichstellung im Steuerrecht endlich vollzogen wird." Nach dem Gesetzentwurf sollen LebenspartnerInnen nicht wie Familienangehörige in die Erbschaftsteuerklasse I, sondern wie Fremde in die Erbschaftsteuerklasse III eingruppiert werden. Das führt für sie zu erheblichen finanziellen Nachteilen: z.B. Eheleute zahlen für eine Erbschaft bis 75.000 Euro nur 7% Steuern, LebenspartnerInnen jedoch 30 %.
Knake-Werner folgt mit dem Antrag Berlins Politik der Gleichbehandlung und rechtlichen Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender-Personen in allen gesellschaftlichen Bereichen.

"Ein weiterer Schritt zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehen ist mit dem jüngsten Beschluss über die Eckpunkte einer Erbschaftssteuerreform getan", begrüßt Berlins Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Dr. Heidi Knake-Werner die Entscheidung der Chefunterhändler der Koalition zu den Grundprinzipien dieser Reform. Danach sollen eingetragene Lebenspartnerschaften im Erbschaftsfall den gleichen steuerlichen Freibetrag wie Ehegatten erhalten. Mit dieser Entscheidung folgten die Unterhändler auch der Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes.

Im Lebenspartnerschafts-Gesetz von 2001 sowie in einer entsprechenden Ergänzung von 2005 wurden PartnerInnen in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften im Erbfall wie Fremde behandelt. Jetzt will die Rechtsprechung vielmehr berücksichtigen, dass wegen der Altersabsicherung und der Wahrung des Lebensstandards eine Anpassung für eingetragene Lebenspartnerschaften erfolgen muss.

Dr. Knake-Werner: "Eingetragene Lebenspartnerschaften nehmen gegenseitige Unterhaltspflichten wahr und sollen daher auch die gleichen Rechte in Anspruch nehmen dürfen, die der Staat den Ehen gewährt. Zudem ist es durch die angestrebte Neuregelung des Gesetzes möglich, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartner mit Kindern ihr Vermögen an ihren Nachwuchs weitergeben können. Damit orientiert sich die Politik zunehmend an der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Beim Freibetrag für die Erbschaftssteuer ist nun ein richtiger Schritt zu mehr Gleichbehandlung erfolgt. Es ist allerdings nur eine partielle Gleichstellung, weil eingetragene Lebenspartnerschaften als "sonstige Erben" beim Erbschaftssteuersatz in die Klasse III eingestuft werden. Sowohl hier als auch im Einkommenssteuerrecht muss die Gleichstellung endlich konsequent vollzogen werden."

Derweil forderten Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin, und Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, von Bündnis 90/Die Grünen die Diskriminierung homosexueller Beamter zu beenden.

Anlässlich der Reform des öffentlichen Dienstrechts forderten die beiden im Oktober 2007, Innenminister Schäuble "sollte alte ideologische Scheuklappen ablegen und aufhören, sich gegen die Gleichbehandlung zu sperren. Durch die Reform ergebe sich schließlich die Chance bestehende Benachteiligungen von Beamtinnen und Beamten in Eingetragener Lebenspartnerschaft zu beseitigen. Notwendig ist die Anerkennung von Lebenspartnerschaften bei der Hinterbliebenenversorgung, der Beihilfe und der Besoldung. In diesen Fragen des Beamtenrechts ignoriert der Staat bis heute die Lebenspartnerschaften."

Während Angestellte in Lebenspartnerschaften bereits bei Rente, Krankenversicherung und Entlohnung Eheleuten gleichgestellt sind, würden homosexuelle Verbeamtete ohne "sachlichen Grund" benachteiligt. Da Eingetragene LebenspartnerInnen "die gleichen gegenseitigen finanziellen Verpflichtungen wie Eheleute" übernehmen, forderte Bündnis 90/Die Grünen, "die SPD auf, in der großen Koalition keinen Gesetzentwurf zum Dienstrecht zuzustimmen, der Lebenspartnerschaften weiterhin ausgrenzt".

(Quelle: LPD, 06.11.07 und Bündnis 90/DIE GRÜNEN- PM, 17.10.07)


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