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AVIVA-BERLIN.de im April 2024 - Beitrag vom 19.04.2009


Endlich Sperrung von Kinderpornografie-Seiten im Netz
AVIVA-Redaktion

Politik und Internetwirtschaft sagen der Kinderpornografie im Internet gemeinsam den Kampf an: Das Bundeskriminalamt (BKA) hat mit den fünf größten deutschen Internet-Providern einen Vertrag zur ...




... Sperrung von Kinderpornografie-Seiten abgeschlossen.

Seiten mit kinderpornografischen Inhalten im Internet sind künftig nicht mehr ohne weiteres von Deutschland aus aufrufbar. Dies bewirkt ein Vertrag, den die fünf größten Internetzugangsanbieter (Provider) Deutschlands am 17. April 2009 mit dem Bundeskriminalamt (BKA) geschlossen haben. Mit der Vertragsunterzeichnung setzen die Bundesregierung und die fünf Unternehmen nach nur drei Monaten eine entsprechende Vereinbarung vom 13. Januar 2009 um.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hatte diesen wichtigen Schritt gemeinsam mit ihren Kabinettskollegen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg angestoßen und intensiv vorbereitet.

Diese fünf Unternehmen unterzeichneten den Vertrag mit dem BKA:
Deutsche Telekom AG, Vodafone Deutschland und Arcor AG, Alice/HanseNet Telekommunikation GmbH, Kabel Deutschland GmbH und Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG. Zusammen decken diese fünf Unternehmen rund 75 Prozent des deutschen Anbietermarktes ab.

Mit dem Vertrag verpflichten sich die unterzeichnenden Internetanbieter, zeitnah Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren. Spätestens in sechs Monaten muss die Technik funktionsfähig in Gang gesetzt sein. Die Sperren auf Domaine Name System (DNS)-Basis verhindern, dass die illegalen Seiten mit kinderpornografischem Inhalt durch Eingabe des Namens aufgerufen werden können. In der Regel erscheint dann eine erläuternde STOPP-Seite. In den Verträgen sind die Aufgaben klar verteilt: Die Liste der zu sperrenden Adressen ermittelt, liefert und verantwortet das BKA. Die eventuelle Haftung für die danach einzuleitende Sperrung liegt daher auch allein beim BKA. Die Zugangsanbieter sind ausschließlich für die technischen Sperrmaßnahmen zuständig, nicht für die Inhalte.

Deutschland folgt dem Beispiel anderer Länder
Deutschland folgt mit dem so genannten "Access Blocking" dem Beispiel anderer Länder, die dieses System bereits erfolgreich praktizieren. Norwegen, Dänemark, Schweden, Niederlande, Neuseeland, Schweiz, Südkorea, Kanada, Taiwan und Großbritannien sperren kinderpornografische Seiten auf Basis von verbindlichen Vereinbarungen - in den USA geschieht dieses auf Basis freiwilliger Selbstverpflichtungen. In Finnland und Italien gibt es gesetzliche Regelungen.

"Die Vertragsunterzeichnung steht am Ende einer intensiven Diskussion, die auch gezeigt hat, dass wir den Finger in eine Wunde gelegt haben. Es sind alle Argumente offen und intensiv ausgetauscht, diskutiert und bearbeitet worden. Das hat zu schwierigen Verhandlungen geführt, aber es war nötig. Ich bin dankbar, dass die Probleme benannt und ausdiskutiert worden sind. Wir können uns nun auf einen vorbildlichen gemeinsamen Weg machen, weil wir davon überzeugt sind, dass wir handeln müssen und weil das gegenseitige Verständnis für die gemeinsame Verantwortung gewachsen ist", sagte die Bundesministerin von der Leyen nach der Vertragsunterzeichnung.

Weitere Schritte im Kampf gegen Kinderpornografie folgen
Dabei machte Ursula von der Leyen deutlich, dass das Sperren der Seiten nur ein Baustein im Kampf gegen Kinderpornografie sein kann.
"Die strafrechtliche Verfolgung der Täter, das Schließen der Quellen sowie der Schutz der Opfer stehen weiterhin an oberster Stelle und werden auch zukünftig vom Bundeskriminalamt erfolgreich umgesetzt", ergänzte die Bundesfamilienministerin.
Der jetzt geschlossene Vertrag ist demnach Teil der Strategie der Bundesregierung zur Bekämpfung von Missbrauch und Ausbeutung und soll folgende Ziele vorantreiben:
Kinderschutz: Die Sperrung verhindert, dass mit jedem Seitenaufruf die Vergewaltigung eines wehrlosen Kindes fortgesetzt wird.
Prävention: Kinderpornografische Bilder im Internet werden gezielt eingesetzt, um potentielle neue "Kunden" zu werben, Hemmschwellen abzubauen und die Nachfrage systematisch nach immer brutaleren Bildern anzuheizen. Es gilt mit der Zugangssperre bereits den Einstieg zu verhindern.
Störung des Massengeschäftes: Kinderpornografie ist ein Millionengeschäft. Mit den Sperrungen wird der kommerzielle Massenmarkt im Internet empfindlich gestört. Wo kein Geld mehr zu verdienen ist, wird organisierte Kriminalität immer weniger lukrativ.
Gesellschaftliche Ächtung: Das Sperren dieser Seiten ist ein wichtiges und deutliches Signal aller gesellschaftlichen Kräfte zur konsequenten Ächtung von Kinderpornografie- nicht nur im Internet.

Dass die Bundesregierung es mit der Bekämpfung von Kinderpornografie ernst meint, machen auch drei weitere Meilensteine deutlich:
In Kürze wird das "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" im Bundeskabinett behandelt. Es regelt verbindlich und weitreichend für alle Anbieter, was im Kern mit dem Vertrag vereinbart wurde. Das Gesetz ist als zweiter Schritt sinnvoll, weil es konsequent 100 Prozent des Marktes erfasst, keine Ausnahme zulässt und zwingende, nicht vom Wohlwollen der Beteiligten abhängige Regelungen zur effektiven Erschwerung des Zugangs zu den kinderpornografischen Inhalten trifft.

Das Bundesfamilienministerium wird die Fortschreibung des "Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" initiieren und damit Maßnahmen umsetzen, die in der Nachfolge des III. Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden entwickelt werden.

Zum 30. Juni 2009 hatte das Bundesfamilienministerium zur Europäischen Nachfolgekonferenz zum III. Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden nach Berlin eingeladen. Dort war der Kampf gegen Kinderpornografie eines der Schwerpunktthemen.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de

Quelle: BMFSFJ, 17.04.09


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