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AVIVA-BERLIN.de im April 2024 - Beitrag vom 05.06.2009


Backlash beim Abtreibungsrecht
AVIVA-Redaktion

Nach der Gesetzesänderung zu Spätabtreibungen präsentiert das Bundesfamilienministerium den neuen Internetauftritt der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens". Zufall?




Zur Erinnerung:
Nach deutschem Gesetz ist ein Schwangerschaftsabbruch zwar eine Straftat gegen das Leben, aber ein Abbruch nach § 218a StGB bleibt straffrei, wenn die Schwangere eine Beratung vorweisen kann, die mindestens drei Tage vor Abbruchstermin stattgefunden hat und der Zeitpunkt der Empfängnis nicht länger als 12 Wochen zurückliegt. Erfährt die Frau jedoch im weiteren Verlauf ihrer Schwangerschaft von möglichen Behinderungen oder Gendefekten ihres ungeborenen Kindes, besteht seit der Novellierung des §218 von 1995 rein rechtlich die Möglichkeit, eine Spätabtreibung vornehmen zu lassen, der keine Frist gesetzt ist.

Abgeordnete der CDU/CSU und der SPD reichten am 26. November 2008 einen Entwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ein. Demnach soll es für ÄrztInnen eine Pflicht geben, Schwangere über medizinische und psychosoziale Aspekte zu beraten. Weiterhin sehen die Änderungsvorschläge eine gesetzlich festgelegte Bedenkzeit von drei Tagen zwischen Beratungsgespräch und der nächsten Behandlung vor. Kommen die ÄrztInnen der Beratungspflicht nicht nach, so steht ihnen ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro ins Haus. Darüber hinaus sollen alle Fälle der Spätabtreibung unter Wahrung der Anonymität der Schwangeren an das statistische Bundesamt gesandt werden. Selbiges erfasste im Jahr 2007 insgesamt 631 Schwangerschaftsabbrüche nach der 20. Woche. Im gleichen Jahr wurde laut Statistik insgesamt 116.871 mal abgetrieben. (Quelle: pro familia)

Der Bundestag hat am 13. Mai 2009 eine Verschärfung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen.
Lesen Sie hier die Erklärung des pro familia-Bundesverbandes zu diesem Rückschritt im Abtreibungsrecht

"Wirkliche Hilfen für Frauen, die sich nach der 12. Schwangerschaftswoche für eine Abtreibung entscheiden, die sie nur mit einer medizinischen Indikation erhalten, beinhaltet diese aktuelle Gesetzesänderung nicht. Das zu behaupten wäre Schaumschlägerei. Wir fragen uns stattdessen, welche Schwierigkeiten sich durch die Gesetzesänderung künftig für betroffene Frauen ergeben? Zu differenzieren ist zwischen Schwangeren, die in der 13. Woche schwanger sind und Frauen, die nach dem großen Ultraschall und später, nach der 22. Woche schwanger sind.

Es wird keine Erleichterung für Frauen sein, eine starre Frist vorgeschrieben zu bekommen, um "in Ruhe" nachzudenken – welch ein weltfremdes, abwertendes Frauenbild steht hinter einer solchen Vorstellung! Sie werden drei Tage lang Angst haben, ob ihr der Arzt oder die Ärztin eine medizinische Indikation ausstellen wird.

Auch der Arzt gewinnt drei Tage Zeit, um sich zu überlegen, ob er sich dem Risiko aussetzen soll, eine womöglich anfechtbare medizinische Indikation auszustellen, zusätzlich bedroht von einem Bußgeld von 5.000 Euro. Sie/Er wird dazu tendieren, nur dann eine Indikation auszustellen, wenn die Patientin in Lebensgefahr schwebt. Die Spaltung der medizinischen Indikation ist der entscheidende frauengesundheitspolitische Rückschritt!

Wir werden beobachten müssen, ob es durch die Verbürokratisierung, die von ÄrztInnen abverlangt wird – übrigens ohne dafür eine Änderung im Vergütungssystem zu initiieren – zu Verzögerungen und dadurch zu einem Anstieg späterer Abtreibungen kommen wird. Wir werden auch beobachten müssen, wie sich die Anzahl der Frauen aus Deutschland entwickelt, die heute schon ins europäische Ausland ausweichen.

Wir werden auf Verbandsebene verstärkt anregen, dass sich auf Länderebene die Kooperation zwischen FrauenärztInnen und anerkannten Beratungsstellen verbessert, wie bereits in Rheinland-Pfalz initiiert, und Frauen und Paare über das ihnen seit 1995 zustehenden Angebot für eine psycho-soziale Beratung besser informiert werden als bisher.

Viel zu viele Engagierte sind in die taktisch geschickte politische Falle gegangen, die wahrheitswidrige Behauptung, von der Gesetzesänderung seien lediglich Spätabtreibungen betroffen, für bare Münze zu nehmen. Diese deutschlandweit seltenen Fälle, sind in aller Regel unumgängliche Spätabtreibungen (ab 23. Woche). Durch diese Gesetzesänderung wird keine Spätabtreibung verhindert. Das wissen auch diejenigen, die diese Gesetzesänderung durchgesetzt haben.

Deutschlandweit handelt es sich um knapp 3.000 Frauen (2008), die nach der 12. Woche mit medizinischer Indikation abgetrieben haben, inklusive derjenigen, die schon jetzt nach der 12. Woche ins Ausland ausgewichen sind (ca. 600).
Die Anzahl der Frauen, die eine sehr späte, indizierte Abtreibung haben durchführen lassen, obwohl sie sich dieses Kind wünschten, liegt bundesweit seit Jahren bei 180 bis 230 Fällen."


Ãœber pro familia
pro familia gehört national wie europaweit zu den bedeutendsten nichtstaatlichen Dienstleistern der Sexualpädagogik, Familienplanungs-, Sexual- und Schwangerschaftsberatung. In den 170 Beratungsstellen in Deutschland finden Menschen aller Religionen und Nationalitäten fachlich qualifizierte Beratung und sexualpädagogische Unterstützung. Ein Schwerpunkt des Arbeitsprogramms ist die besondere Förderung und Unterstützung sozial benachteiligter Gruppen in der Bevölkerung. Der pro familia-Bundesverband wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell gefördert.

Zufall?
Interessanterweise hat das Bundesfamilienministerium kurz nach der Verschärfung des Gesetzes auf den neuen Internetauftritt der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" aufmerksam gemacht. "Das Internetangebot wird herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend." heißt es dort im Impressum. Neuer Zündstoff für KritikerInnen, die schon seit längerem monieren, dass Ursula von der Leyen sich mehr um die Geburtenrate kümmert als um die Belange von Frauen. Denn die Aufgabe der Bundesstiftung ist es – so gut die Intention auch sein mag – Frauen dahingehend zu unterstützen, sich trotz Notsituation für ein Kind zu entscheiden. Dabei wird die Option des Schwangerschaftsabbruchs ebenso ignoriert wie die schwierige soziale Lage, in der sich die Mehrheit der Alleinerziehenden in Deutschland befindet.

Weiterlesen auf AVIVA-Berlin:

Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes im Frühjahr 2009

Weitere Infos:

Bundesstiftung Mutter und Kind: www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

Internetseite rund um die Themen Verhütung, Familienplanung und Schwangerschaft: www.familienplanung.de

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de
Servicetelefon: 01801 90 70 50
montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Quelle: AVIVA-Red./pro familia/bmfsfj


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Beitrag vom 05.06.2009

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