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AVIVA-BERLIN.de im April 2024 - Beitrag vom 11.06.2004


Creative Commons Lizenzen für Deutschland - Werke veröffentlichen und einige Rechte reservieren
Gerlinde Behrendt

Vorstellung eines freien Verwertungsrechte-Managements auf der Konferenz Wizards of OS 3 in Berlin




Unser Urheberrechtssystem schießt über das Ziel hinaus. In den USA werden Kinder und Jugendliche, die Musik aus P2P-Netzwerken im Internet geladen hatten, zu hohen Geldstrafen verurteilt. Für die meisten von ihnen bedeutet dies, dass die Ersparnisse für ein späteres Studium dafür draufgehen. Nun hat die Klagewelle auch Deutschland erreicht. VertreterInnen der Musikindustrie halten Geldstrafen für ein geeignetes Mittel, um die musikliebende Internet Gemeinde vom illegalen Download abzuschrecken. Sie begründen das harte Vorgehen mit der Befürchtung, dass die Musikkultur zugrunde geht, wenn nicht weltweit harte Copyright-Gesetze durchgesetzt werden und ein restriktives "Digital Rights Management" in die Hard- und Software implementiert wird.
Die Nonprofit-Organisation Creative Commons, die von renommierten RechtswissenschaftlerInnen gegründet wurde, beobachtet diese Entwicklung seit Jahren und glaubt, dass diese Form der Rechteverwaltung, die sich gegen die VerbraucherInnen richtet, kontraproduktiv und lebensfern ist. Der Rechtswissenschaftler Eben Moglen meint gar, dass Musikfirmen- und Buchverlage als Verteiler von Kulturgütern historisch überholt sind, und Literatur und Musik künftig hauptsächlich über das Internet vertrieben werden. Um das Internet als Distributionsform und die Wahrung der Urheberrechte der KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen ging es bei der Gründung der Creative Commons.

Die meisten MusikerInnen möchten nicht, dass ihre potentiellen KundInnen verklagt werden. Viele würden auch das Urheberrechte - Management lieber selbst übernehmen. Was aber können KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen tun? Können sie hochwertigen Content anbieten und möglichst auch bezahlt bekommen? Eine Alternative bietet das Creative Commons Modell. Lawrence Lessig, Vorsitzender der Creative Commons Organisation, Rechtsprofessor an der Stanford University, und die Koordinatorin für Deutschland, Christine Asschenfeldt, stellten am 11. Juni 2004 auf der Konferenz "Wizards of OS" das freie Copyright Modell mit den notwendigen juristischen Anpassungen für Deutschland vor. Zur Zeit werden Creative Commons neben den USA in Brazilien, Japan, Finnland und Deutschland angeboten, weitere Staaten werden folgen. Ziel ist es, ein globales Rechteverwertungssystem zu schaffen, das nach dem Prinzip arbeitet: "some rights reserved" - im Gegensatz zu "all rights reserved" der herkömmlichen Rechteverwertungsindustrie. "Copyrights ja, aber nicht so lange und nicht so streng" ist das Credo der Creative Commons.
Die EntwicklerInnen betonen, dass sie die Creative Commons nicht als Anti-Copyright Initiative verstehen, sondern als Ergänzung. Es befindet sich im Einklang mit dem vorhandenen Recht und ermöglicht es auch AnbieterInnen mit schmalerem Geldbeutel, kostenlos ein rechtswirksames Copyright zu erwerben, ohne gleich eine teure kostenpflichtige Marke oder ein Patent anmelden zu müssen.

Die Kreativen können so den InternetnutzerInnen ihre Werke mit einem abgestuften Nutzungsrecht anbieten: z. B. zur Werbung und Prüfung weitergeben und Privatnutzung zulassen, kommerzielle Nutzung dagegen kostenpflichtig machen. Oder die Weiterverwendung zulassen, aber die Namensnennung der UrheberInnen zu fordern. Auch Zahlungsmöglichkeiten gibt es mittlerweile im Internet: z.B. freiwillige Sharewaregebühren oder Internetshops. Desweiteren kann festgelegt werden, ob ein Werk nur komplett als Ganzes überlassen wird, oder ob es erlaubt ist, etwas daran zu verändern. In den USA kann ein/e Urheber/in über die Creative Commons auch verfügen, dass sein/ihr Werk schon nach 14 Jahren (statt nach 70!) in öffentliches Allgemeingut übergeht, eine Option, die in Deutschland noch nicht möglich ist. Die Creative Commons Lizenz ist dreistufig erhältlich: frau meldet sich an auf einer allgemeinverständlichen Benutzeroberfläche, weiter gibt es eine juristische gerichtsverwendbare Fassung, und einen maschinenlesbaren Code mit einem CC Banner, mit dem die Lizenz in der zentralen Datenbank erfasst wird und über das Internet auffindbar ist. Das bedeutet gleichzeitig zusätzliches Marketing für die Kreativen, um die lizensierten Werke einem größeren Publikum bekannt zu geben.

Die Creative Commons Lizenz ist kostenlos. Die CC Organisation wird - unter anderen - unterstützt von der John D. und Catherine T. McArthur Foundation, der Hewlett Foundation und der Stanford Law School, in Deutschland von der Bundeszentrale für politische Bildung.
Für Deutschland gibt es eine Website: http://de.creativecommons.org - die Datenbank ist z. Zt. noch im Aufbau. Es empfiehlt sich, vor dem Antrag auf eine CC Lizenz die deutschsprachigen FAQs (frequently asked questions) durchzulesen.


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Beitrag vom 11.06.2004

Gerlinde Behrendt