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Beitrag vom 20.04.2005
Neues Kita-Gesetz sieht Gebühren nach Bedarf vor
Ruth Niehaus
Das neue Gesetz verändert die Kostenbeteiligung zugunsten der Eltern: Bemessungsgrundlage ist nun die durchschnittliche tägliche Betreuungszeit und nicht mehr der längste Tag.
Die seit Anfang April 2005 beschlossene Regelung, auch "Kindertagesbetreuungsreformgesetz" genannt, verändert die Kostenbeteiligung der Eltern an der Kita-Betreuung.
Die Gebühren bemessen sich derzeit an dem längsten Tag, an dem das Kind die Kita besucht. Wenn das Kind an den anderen Tagen kürzer betreut wird, zahlen die Eltern also bisher Betreuungszeiten mit, die sie gar nicht in Anspruch nehmen.
Durch das neue Kita-Gesetz gilt nun eine andere Bemessungsgrundlage: Nicht mehr der längste Tag, sondern die durchschnittliche tägliche Betreuungszeit ist Maßstab der Kostenermittlung. Es werden nur noch die Leistungen bezahlt, die erbracht werden. Die öffentliche Hand finanziert damit in Zukunft 78 Prozent der Betreuungskosten mit. Verändert sich der Betreuungsbedarf, müssen die Eltern das Jugendamt informieren - auch wenn sich der Bedarf deutlich verringern sollte. Einmal in die Kita aufgenommene Kinder behalten bis zur Schulzeit mindestens einen Halbtagsplatz. Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2006.
Bildungssenator Klaus Böger findet: "Wir werden die Betreuungsqualität und die Zusammenarbeit mit den Schulen verbessern. Dafür bietet das neue Kita-Gesetz die rechtliche Grundlage".
AVIVA-Berlin-Kommentar: Qualitätsverbesserungen sind ein erfreuliches Ziel, nur sollte darüber nicht der große Bedarf an zusätzlichen Plätzen gerade im Krippenbereich vergessen werden. Zudem würden sich die Berliner Erzieherinnen sicherlich über neue Kolleginnen freuen.
(Quelle: Landespressedienst, 06.04.2005)