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AVIVA-BERLIN.de im April 2024 - Beitrag vom 14.05.2021


150 Jahre §218 und §219, 150 Jahre zu viel
Sabina Everts

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung rief am 15.5.2021 zu bundesweiten Protesten auf. Zweiter Aktionstag am 18.9.2021. Fachkongress "150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch" der Überparteilichen Fraueninitiative Berlin - Stadt der Frauen e.V. Ende August in Berlin und in Online-Formaten. AVIVA-Berlin informiert über die 150-jährige Geschichte des Widerstands gegen die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. AVIVA-Berlin fordert mit allen teilnehmenden Organisationen die ersatzlose Streichung aus dem Strafgesetzbuch!




Vor 150 Jahren, am 15. Mai 1871, treten nur wenige Monate nach der Gründung des Deutschen Kaiserreichs mit der Verabschiedung des ersten "Reichsstrafgesetzbuchs" auch die Paragraphen 218 und 219 in Kraft, die den Abbruch von Schwangerschaften sowie die Aufklärung über Abtreibungen unter Strafe stellen.
Frauen besitzen zu diesem Zeitpunkt in Deutschland kein Wahlrecht, noch nie hat eine Frau an einer deutschen Universität studiert, die Feststellung von Schwangerschaften anhand hormoneller Tests ist noch nicht erfunden und Kindertagesstätten gibt es erst seit 30 Jahren. Kondome sind zwar schon seit dem 17. Jahrhundert in Umlauf, tauchen in Deutschland aber erst um 1900 das erste Mal in Aufklärungsratgebern auf.

150 Jahre später sind zwei Drittel aller Medizinstudierenden in Deutschland weiblich (Statistisches Bundesamt, Stand 2019) und den Regierungsvorsitz hat seit sechzehn Jahre eine Frau inne. Aus dem "Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich", in dem Frauen noch als "Frauenpersonen" bezeichnet werden, ist unser heutiges Strafgesetzbuch geworden und einige der ursprünglich verabschiedeten Paragraphen wurden abgeschafft. Auf der Website des Bundesamtes für Justiz werden sie als "weggefallen" angegeben.

Nicht so die Paragraphen 218 und 219, die seit 150 Jahren beinahe unverändert unter dem sechzehnten Abschnitt des StGB "Straftaten gegen das Leben" aufgeführt sind. Die Geschichte des Protests gegen diese Gesetze ist ebenso lang wie ihr Bestehen. Ihre Legitimität wird bis heute unter Berufung auf den "Schutz des ungeborenen Lebens" diskutiert und verteidigt. Ein Blick auf Ursprung und Entwicklung der Paragraphen zeigt allerdings, dass sowohl die angeführten Gründe für ihr Fortbestehen sowie auch ihre Wirkung und ihre Implikationen diskriminierend und überholt sind.

Chronik der § 218 und § 219 von 1871 bis Heute
150 Jahre Proteste gegen die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Ein Überblick in Anlehnung an den Vortrag der Historikerin und Sozialwissenschaftlerin Gisela Notz im Rahmen der Konferenz »Mein Körper – meine Verantwortung – meine Entscheidung: Weg mit § 218!« am 9./10. Juli 2016 in Berlin


1871: Erlassung des Paragraphen 218, der Schwangerschaftsabbrüche mit einer Zuchthausstrafe von bis zu fünf Jahren ahndet, und des Paragraphen 219.

1905: Der von Helene Stöcker gegründete Bund für Mutterschutz und Sexualreform fordert den freien Zugang zu Verhütungsmitteln, frühzeitige sexuelle Aufklärung und die Streichung des §218 aus dem Strafgesetzbuch.

1920 bis 1926: Der Reichstag der Weimarer Republik verhandelt mehrfach Reformen, die Forderungen von SPD, KPD und USPD werden jedoch abgelehnt. Der Schwangerschaftsabbruch wird seit 1926 lediglich mit einer Gefängnis- anstelle einer Zuchthausstrafe geahndet, seit 1927 dürfen Frauen die Schwangerschaft bei Gefährdung ihres eigenen Lebens abbrechen.

1931: Die Ärztin Else Kienle und der Arzt und Dramatiker Friedrich Wolf werden wegen "gewerbsmäßigen Abtreibungen" verurteilt. In ganz Deutschland gibt es Proteste und Demonstrationen, die die Abschaffung des Paragraphen fordern.

Mai 1933: Die Nazis machen alle bisherigen Änderungen mit der Begründung der Beeinträchtigung der "Lebenskraft des deutschen Volkes" rückgängig und stellen zudem mit dem neu eingeführten Paragraphen 220 die Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Die Durchführung wird mit der Todesstrafe geahndet.

1950: In der DDR werden mit Einführung des "Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau" Schwangerschaftsabbrüche bedingt freigegeben. 1972 ermöglicht eine Fristenregelung Abtreibungen in den ersten 12 Wochen ohne weitere Voraussetzungen und Pflichtberatung. "Vor 1972 starben in der DDR jährlich noch 60 bis 70 Frauen an den Folgen eines illegalen Schwangerschaftsabbruchs."

1971: Aktion 218. Die Journalistin Alice Schwarzer und die westdeutsche Frauenbewegung fordern mit den Kampagnen "Mein Bauch gehört mir" und der Selbstbezichtigungskampagne "Wir haben abgetrieben" das Recht auf freie Abtreibung und die ersatzlose Streichung des Paragraphen 218.

Mai 1976: Das "Indikationenmodell" tritt als neues Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch in Kraft und gewährt Abtreibungen bei medizinischer, kriminologischer, eugenischer und "Notlagenindikation".

1988: Der Gynäkologe Horst Theissen wird aufgrund illegaler Schwangerschaftsabbrüche zu zweieinhalb Jahren Gefängnis und drei Jahren Berufsverbot verurteilt.

1993: Eine Übergangsregelung wird verabschiedet: "Das Lebensrecht darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst die Mutter, überantwortet werden."

1995: Kompromisslösung: Das bis heute bestehende Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz tritt in Kraft.

2017: Die Gynäkologin Kristina Hänel wird unter Berufung auf den §219a zu einer Geldstrafe von 6000€ verurteilt, weil sie auf ihrer Website Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen bereitstellt.

2021: Anfang des Jahres wird Kristina Hänels Revision vom Oberlandesgericht Frankfurt zurückgewiesen. Die Ärztin hat nun Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Eine weitere Anklage auf Basis des Paragraphen 219a wurde im April gegen den Gynäkologen Detlef Merchel erhoben.

15. Mai 2021: Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung ruft zum deutschlandweiten Protest auf. In Berlin bilden hunderte Demonstrant*innen eine Menschenkette um den Reichstag.

August 2021: Ende August findet in Berlin und in Online-Formaten der Fachkongress "150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch" der Überparteilichen Fraueninitiative Berlin - Stadt der Frauen e.V. statt.
Der Kongress, der ursprünglich für Ende Mai 2021 geplant war, wird unter Mitwirkung der ÜPFI, des Nationalen Netzwerkes Frauengesundheit, des Pro Familia Bundesverbands, des BfsS, der Doctors for Choice Germany, der HS Merseburg, des AWO Bundesverbandes, des Arbeitskreises Frauengesundheit, des Public Health Zentrum Fulda und der Humboldt Universität zu Berlin vorbereitet.

18. September 2021: Zweiter Aktionstag des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung.



Hard Facts

Nach Angaben von Pro Familia kostet ein Schwangerschaftsabbruch 200 bis 650€, die nur bei Indikationsstellung von den öffentlichen Krankenkassen übernommen werden. Bei geringem Einkommen kann eine Kostenübernahme beantragt werden.

Frauen, die eine Abtreibung vornehmen lassen wollen, werden zu einer Beratung und einer anschließenden Bedenkzeit von drei Tagen verpflichtet. Laut Gisela Notz soll die "Pflichtberatung zwar […] »ergebnisoffen« geführt werden, aber letztendlich dem »Schutz des ungeborenen Lebens dienen«.

Straffreiheit ist nicht genug

Schwangerschaftsabbrüche unterliegen bis heute der Stigmatisierung durch ihre strafgesetzliche Festlegung als illegal, aber straffrei. Die Verurteilung der Gynäkologin Kristina Hänel, über die AVIVA-Berlin 2017 berichtete, ist ein Beispiel dafür, dass ebendiese Straffreiheit auf diskriminierendem und patriarchalem Grund gebaut ist und nur die ersatzlose Abschaffung der Paragraphen 218 und 219 die tatsächliche sexuelle Selbstbestimmung von Frauen gewährleistet.

Eine Kriminalisierung von Abtreibungen ist in vielerlei Hinsicht problematisch und eine einseitig geführte Debatte, die nur den Schutz ungeborenen Lebens thematisiert, greift zu kurz. Die Geschichte der Paragraphen zeigt, dass es aus historischer Perspektive ebenso wie heute nicht primär um den Schutz der Menschenwürde, sondern um Machtverhältnisse, geregelte Geburtenraten und Geschlechterrollen geht.

Diskriminierende Frauenbilder

In ihrem Beitrag zum diesjährigen Aktionstag für das Gunda Werner Institut geht Referentin Derya Binışık der Frage nach, inwiefern sich historisch entstandene und bis heute andauernde bevölkerungspolitische Motive für den Erhalt des §218 hinter dem "Deckmantel des Lebensschutzes" verbergen. Laut einer Untersuchung des Juristen Dirk van Behren diente der Paragraph historisch gesehen vor allem als "bevölkerungspolitisches Instrument", das bis heute Geschlechterrollen und patriarchale Machtansprüche reproduziert. Frauen wird ihre Selbstbestimmung und darüber hinaus ihre Fähigkeit, eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen zu können, abgesprochen.

Ende 2015 wurde an der Charité Berlin eine Sektion der US-amerikanischen Bewegung "Medical Students for Choice" gegründet. Die Arbeit dieser Gruppe besteht primär in der Organisation von Bildungsveranstaltungen zu den Themen sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte. Mitbegründerin der Organisation Alicia Baier schreibt 2019 in einem Kommentar in der taz: "Wir behandeln Frauen wie Embryonen-Container und sprechen ihnen die Kompetenz ab, über ihren Körper, ihre Fruchtbarkeit und ihre Sexualität verantwortungsvoll zu entscheiden". Und weiter: "Wir berauben Frauen ihrer Grundrechte, sobald sie schwanger sind." Das Frauenbild, das durch die Paragraphen aufrechterhalten wird, ist ebenso veraltet wie die Paragraphen selbst.

Dr. Ines P. Scheibe, Sprecherin des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung, kritisierte 2018 die wissenschaftlich widerlegten Stigmatisierungen von Schwangerschaftsabbrüchen im von CDU und SPD vorgelegten Eckpunktepapier zur "Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonflikten":
"Das Papier zeigt leider deutlich, dass sich christliche Fundamentalist*innen und selbsternannte Lebenschützer*innen in der Bundesregierung durchgesetzt haben. Dabei ist das hier postulierte "Post-Abortion-Syndrom", also ein erhöhtes Risiko einer psychischen Störung als Folge eines Schwangerschaftsabbruchs, ein wissenschaftlich längst widerlegter Mythos, mit dem radikale Abtreibungsgegner immerfort Ängste schüren. Ich finde es skandalös, dass dieser sich nun in diesem Papier wiederfindet."

Die Kriminalisierung von Abtreibungen schützt niemanden

AVIVA-Berlin berichtete 2019 zu den Hintergründen und Stimmen zum Urteil zur Reform des Paragraphen 219a. Die Diskussion über den Schwangerschaftsabbruch und die Information darüber, zum Beispiel auf der Internetseite einer Frauenärztinnenpraxis, war erneut aufgeflammt, nachdem die Gynäkologin Kristina Hänel 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt und die Berufung des Urteils abgelehnt worden war. Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht aller Frauen, der längst sicher geglaubte Rechte auf körperliche Selbstbestimmung wieder in Frage stellt. Dr. Ines P. Scheibe kritisierte: "[…] die vorgeschlagenen Maßnahmen [werden] die Situation von Ärzt*innen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren insgesamt nicht verbessern werden. [Sie] tragen im Gegenteil zu einer zusätzlichen Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ungewollter Schwangerschaften bei."

Gynäkologin Kristina Hänel schrieb damals auf Twitter:"Selbst wenn wir Frauen zu Analphabetinnen machten und sie damit von Informationen fernhielten - damit würden wir kein ungeborenes Leben schützen. Ungeborenes Leben lässt sich nur mit den Frauen schützen, nicht gegen sie."
Auch der Deutsche Juristinnenbund (djb) fordert die Abschaffung des Paragraphen und legte im Januar 2019 einen entsprechenden Regelungsvorschlag vor.

In der Pressekonferenz 150 Jahre §218 vom 14. Mai 2021 kritisiert die Berliner Frauenärztin Frau Dr. Christiane Tennhardt zudem die unzureichende Versorgung für ungewollt schwangere Frauen, insbesondere auch in ländlichen Regionen. Aufgrund der durch den §219 eingeschränkten Informationsmöglichkeiten, müssen Frauen oft viele Telefonate führen, bis sie einen Arzt oder eine Ärztin gefunden haben, der oder die einen Schwangerschaftsabbruch durchführt. §219a führe zudem dazu, dass viele Gynäkolog*innen aufgrund der unsicheren strafrechtlichen Situation und der Angst vor einer Klage den Eingriff nicht anbieten. Frauen haben deshalb nur selten die Möglichkeit, die Bedingungen des Schwangerschaftsabbruchs selbst zu bestimmen, sondern müssen nach oft kilometerweiter Anreise und unter Zeitdruck abtreiben. "Die Entmündigung kommt aus dem Glauben, dass Frauen ihre Schwangerschaft nicht abbrechen, wenn es ihnen schwer gemacht wird. Es zeigt sich aber: Wir können noch so scharfe Gesetze machen, wir werden Frauen nicht von Schwangerschaftsabbrüchen abhalten können.", so Christiane Tennhardt.

Groß: Dr. Ines P. Scheibe, Klein von oben nach unten: Dr. Ines P. Scheibe, Dr. Christiane Tennhardt, Adriana Beran
© Sabina Everts, AVIVA-Berlin. Zoom-Pressekonferenz 150 Jahre §218 am 14. Mai 2021 mit Dr. Ines P. Scheibe, Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Berlin, Gynäkologin Dr. Christiane Tennhardt, Adriana Beran, Petitionsstarterinchange.org/wegmit218.de, Kersten Artus, Vorsitzende von ProFamilia Hamburg und Eva Kubitz, Kampagne "150 Jahre Widerstand gegen §218- Es reicht!


Die ersatzlose Streichung ist möglich und notwendig

Beispiele der Reformen in Kanada, Irland und Argentinien zeigen, dass die Abschaffung der frauenfeindlichen Paragraphen und die Entkriminalisierung von Abtreibungen problemlos möglich sind und, entgegen der Meinung vieler Abtreibungsgegner*innen, nicht zu mehr Schwangerschaftsabbrüchen führen (Ines Scheibe, PK 2021).

Bestimmungen zum Umgang mit ungewollten Schwangerschaften, die Frauen entmündigen und ihnen die "selbstbestimmte und würdevolle Entscheidung" (Eva Kubitz, PK 2021) verweigern, müssen ohne weitere Verzögerung aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.

Stattdessen braucht es, wie Kersten Artus von ProFamilia Hamburg erklärt, flächendeckende, barrierefreie und kultursensible Beratungen, die Frauen als Angebote zur Verfügung stehen und ihnen nicht durch eine veraltete Gesetzgebung als Pflicht oder Zwang auferlegt werden: "Die meisten Menschen, die in die Beratung kommen, haben sich bereits entschieden. Die meisten kommen, weil sie kommen müssen. Beratung und Zwang schließen sich aus."

Die Vertreterinnen der Bündnisorganisation für sexuelle Selbstbestimmung fordern zum gemeinsamen Aufbruch in die reproduktive Freiheit und Selbstbestimmung aller Frauen auf. Die Aktionstage am 15. Mai und am 28. September 2021 finden auch mit Blick auf die Bundestagswahlen im September 2021 statt.

Groß: Kersten Artus, Klein von oben nach unten: Kersten Artus, Dr. Ines P. Scheibe, Adriana Beran
© Sabina Everts, AVIVA-Berlin. Zoom-Pressekonferenz 150 Jahre §218 am 14. Mai 2021 mit Dr. Ines P. Scheibe, Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Berlin, Gynäkologin Dr. Christiane Tennhardt, Adriana Beran, Petitionsstarterinchange.org/wegmit218.de, Kersten Artus, Vorsitzende von ProFamilia Hamburg und Eva Kubitz, Kampagne "150 Jahre Widerstand gegen §218- Es reicht!


Aktionstag am 15. Mai um 11:00 Uhr am Platz der Republik in Berlin

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung veranstaltet am 15. Mai als Auftakt für die diesjährige Kampagne "150 Jahre Widerstand gegen Paragraph 218" einen bundesweiten Aktionstag . In Berlin entsteht in einem stillen Protest eine Menschenkette um den Reichstag. Ein bedrucktes Absperrband mit dem Aufdruck "WEG MIT 218 StGB" wird dabei von den Teilnehmerinnen der Protestaktion gemeinsam getragen. Eigene Plakate oder Banner können zusätzlich mitgebracht werden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Einhaltung der AHA-Regeln ist Voraussetzung für die Teilnahme.

Weitere Informationsangebote

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

www.wegmit218.de

Gunda Werner Institut

Familienplanungszentrum BALANCE

Feministisches FrauenGesundheitsZentrum e.V.

Bundesverband profamilia

Gynformation

Weiterlesen auf AVIVA-Berlin:

Kristina Hänel - Das Politische ist persönlich. Tagebuch einer »Abtreibungsärztin«
Kristina Hänel dokumentiert in ihrem Tagebuch, wie die Anklage gemäß §219a StGB sie dazu brachte, der frauenfeindlichen und veralteten Gesetzgebung den Kampf anzusagen. Sie ging an die Öffentlichkeit und trägt mit ihrem Buch einen wesentlichen Teil zur Diskussion um das Recht auf Information und auf Selbstbestimmung bei. (2019)

Für die Streichung von § 219a StGB. LandesFrauenRat Berlin e.V. lädt am 18. November 2019 ein zum Gespräch mit Lisa Wernicke, Medical Students for Choice. Margherita von Brentano Preisverleihung am 15. November 2019
Chronik einer frauenfeindlichen Gesetzgebung im 21. Jahrhundert und Verurteilung zweier Ärztinnen am 14. Juni 2019: Das Eckpunktepapier zur "Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonflikten" der Bundesregierung ist ein Schlag ins Gesicht aller Frauen. Die Ärztin Kristina Hänel hatte auf ihrer Webseite über einen legalen Schwangerschaftsabbruch informiert. Laut §219a StGB wird das als "Werbung" gehandelt. Hintergründe und Stimmen zum Urteil zur Reform des Paragraphen 219a gegen die Frauen und gegen die Gynäkologinnen Dr. Kristina Hänel, Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer (2018)

Pro-Choice geht weiter. Kundgebung gegen die Illegalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen am 29. Mai 2018 vor dem Gesundheitsministerium/Friedrichstraße 108
Irland wählt Pro-Choice, das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung fordert: Weg mit 219a! Gewalt gegen Ärzt*innen und hilfesuchende Frauen nimmt zu. Infos und Hinweise zu Initiativen sowie zur Unterzeichnung der Bündniserklärung gibt es hier auf AVIVA-Berlin. (2018)

Verhindern - Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes im Frühjahr 2009
Mit einem offenen Brief wenden sich zwölf Verbände an die Mitglieder der Bundestagsausschüsse Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Gesundheit und Recht und gegen eine Gesetzesänderung. (2009)

10 Jahre Neuregelung des Paragraphen 218
Am 1.10.1995 trat die Neuregelung zum Schwangerschaftsabbruch in Kraft. Nach 10 Jahren ist es wieder an der Zeit, über die Stabilität des bisher bewährten Konsenses bezüglich des §218 nachzudenken. (2005)


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Beitrag vom 14.05.2021

AVIVA-Redaktion