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Beitrag vom 03.08.2006
Gleichbehandlung für alle
Jana Muschick
Um auf dem wirtschaftlichen Markt Gleichberechtigung zu schaffen, trat am 01.08.2006 ein neues Gesetz in Kraft. Trotzdem sind gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt der Führungskräfte illusorisch.
Um den Umstand zu ändern, dass bestimmte Jobbangebote nur einer kleinen Gruppe an ArbeitnehmerInnen zugeteilt werden, trat am 01.08.2006 in Berlin das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Es soll in Zukunft auch die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen bei Bewerbungsgesprächen und Einstellungen erhöhen. Der Schwerpunkt des AGG liegt also in der Beschäftigung und im Beruf. Es gilt sowohl für ArbeitnehmerInnen, Auszubildende oder auf für die öffentlichen Dienste. Zivilrechtlich beinhaltet es Verträge mit LieferantInnen, DienstleisterInnnen und VermieterInnen. Das Bundesminisiterium der Justiz (BMJ) will keine Toleranz verordnen, macht die Ausübung von Toleranz aber durch eine eindeutige Rechtsordnung deutlicher.
Hintergrund der Gesetzgebung ist, dass die Europäische Union nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine gesellschaftliche Gemeinschaft ist. Es soll ArbeitnehmerInnen und Arbeitssuchenden vor diskriminierenden Verurteilungen der ArbeitgeberInnen schützen. Rasse, ethische Herkunft, Geschlecht, Abstammung, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität dürfen nicht als Grund für eine Nichtanstellung gelten. Die Chefs müssen ihre Auswahl bzw. ihr Desinteresse an den BewerberInnen nun gründlicher belegen. Der Schutz vor Diskriminierung wird vom BMJ als Kernbestand der Menschenrechtspolitik sehr ernst genommen.
Trotzdem wandern seitdem Worte wie "bürokratischer Ballast", "Wachstumsbremse" oder "unnötiges Entschädigungsgesetz" durch die Zeitungen. Die Führungspersonen unter den Personalverantwortlichen befürchten Massenklagen und Prozessfluten. Ist es nicht erschreckend, dass in einer Gesellschaft, in der durch Geburtenschwäche und Alterswachstum offensichtlich qualifizierte Arbeitskräfte fehlen, ein Diskriminierungsgesetz erarbeitet werden muss? Hoffentlich kann das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dazu beitragen, Arbeitskräfte aus allen Schichten und Bereichen, egal welches Geschlecht sie besitzen oder von wo sie herstammen, stärker nach ihrer Qualität als nach ihren äußerlichen "Mängeln" zu beurteilen.
Dennoch wird es auch in Zukunft für Frauen nicht leichter werden, einen gutbezahlten Jobb in der Führungsbranche zu bekommen. Nach einer Studie der London School of Economics werden Frauen wohl erst in 150 Jahren soviel verdienen, wie ihre männlichen Kollegen.
(Quelle: BMJ: Pressemitteilung, 03.08.2006))