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Beitrag vom 03.06.2008
Männliche Monokultur abschaffen – fordert der Deutsche Frauenrat
AVIVA-Redaktion
Deutsche Frauenrat unterstützt den Antrag "Quote für Aufsichtsratsgremien börsennotierter Unternehmen einführen", den Bündnis 90/Die Grünen im Mai 2008 in den Rechtsausschuss einbrachten.
Zur Quote für Aufsichtsratsgremien börsennotierter Unternehmen
Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags fand am 7. Mai 2008 eine Anhörung des Antrags "Quote für Aufsichtsratsgremien börsennotierter Unternehmen einführen" statt. Der Deutsche Frauenrat begrüßt und unterstützt die Forderung, die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht wurde.
Seit langem fordert die Lobby der Frauen generell eine paritätische Besetzung von Gremien, um den geschlechtsspezifisch oft unterschiedlichen Lebenslagen und Interessen Rechnung zu tragen und die jeweiligen Kompetenzen besser zur Entfaltung zu bringen. "Die Aufsichtsgremien der hiesigen Unternehmen haben eine solche Umstrukturierung besonders nötig. Denn mit einem Frauenanteil von unter zehn Prozent leiden sie an männlicher Monokultur, die den Erfordernissen der modernen Weltwirtschaft nicht gerecht wird - und der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen schon gar nicht", sagt die Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, Brunhilde Raiser.
Diese männliche Monokultur sei unter demokratischen Gesichtspunkten beschämend und unter wirtschaftlichen ein Innovationshindernis, "deswegen müssen wir sie abschaffen," meint Raiser. "Da aber freiwillige Vereinbarungen und Selbstverpflichtungen hierzulande bekanntlich nichts bringen, fordern wir eine Änderung des Aktiengesetzes. Das kann viel bewirken, wie wir am Beispiel Norwegen gelernt haben." Laut Gesetz müssen in Norwegen seit dem Jahr 2006 mindestens 40 Prozent der Sitze in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen mit Frauen besetzt sein, seit Anfang diesen Jahres drohen Betrieben, die sich nicht daran halten, Sanktionen bis hin zum Entzug der Börsennotierung.
Der Deutsche Frauenrat unterstützt daher die Forderungen, eine Regelung im Aktiengesetz zu verankern, die sicherstellt, dass die Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften spätestens nach der übernächsten Wahl dieser Gremien mit mindestens 40 Prozent Frauen besetzt sind, im Börsengesetz für Aktiengesellschaften Sanktionen zu verankern für den Fall der Nichteinhaltung oder Nichterreichung der Quote, die bis zum Entzug der Börsenzulassung gehen, Paragraph 100 des Aktiengesetzes so zu verändern, dass maximal nur fünf Aufsichtsratsmandate durch eine Person übernommen werden dürfen.
Darüber hinaus schließt sich der Deutsche Frauenrat der Forderung des Deutschen Juristinnenbundes an, mit der Einführung der Quote auch die Anforderungen an die Qualität von Aufsichtsräten insgesamt gesetzlich zu verankern. "Es kann nicht sein, dass diese Posten wie Erbhöfe innerhalb eines kleinen Kreises von Männern verteilt werden", so Raiser. "Im übrigen gibt es genügend qualifizierte Frauen, die sich für ein Aufsichtsratsmandat empfehlen."
Die Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbund zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, "Quote für Aufsichtsratsgremien börsennotierter Unternehmen einführen?" finden Sie unter: www.djb.de/Stellungnahme
Weitere Infos:
www.frauenrat.de