E-Interview mit Monika Christann - Wen Frauen warum wählen sollten... - Teil I - Aviva - Berlin Online Magazin und Informationsportal für Frauen aviva-berlin.de Public Affairs Politik + Wirtschaft



AVIVA-BERLIN.de im April 2024 - Beitrag vom 08.09.2005


E-Interview mit Monika Christann - Wen Frauen warum wählen sollten... - Teil I
Ilka Fleischer

Anlässlich der vorgezogenen Neuwahlen befragten wir auch die Bundessprecherin der Feministischen Partei DIE FRAUEN, zugleich Bundes-Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bei ver.di.





Ilka Fleischer: Der DEUTSCHE FRAUENRAT fordert anlässlich der Neuwahlen, dass für Frauenpolitik eigenständige Strukturen erhalten bleiben und Frauenpolitik nicht unter Familienpolitik subsummiert wird. Frauen nur noch in ihrer Familienrolle zu sehen, sei diskriminierend und nicht zeitgemäß. Welche Frauen- und gleichstellungspolitischen Aspekte wurden in den letzten Jahren vernachlässigt?
Monika Christann: Die unbezahlte Arbeit wird nach wie vor nicht thematisiert. In den letzten Jahren ist sie erneut sprunghaft angestiegen. Nach offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes betrug der Wert der unbezahlten und fast vollständig von Frauen erbrachten Arbeit im Jahr 2001 ganze 820 Mrd. Euro - so viel wie die Bruttowertschöpfung der deutschen Industrie mit Ausnahme des Baugewerbes zusammen mit den Bereichen Gastronomie, Verkehr etc. Das entspricht ganzen 40 % des Bruttoinlandsprodukts! Fast die Hälfte des erarbeiteten Vermögens dieser Gesellschaft werden von Frauen durch ihre Gratis-Arbeit geleistet! Im Jahr 1922 waren es "nur" 690 Mrd. Euro. Mit den Politikkonzepten wie Hartz etc. wird es erneut eine dramatische Steigerung der unbezahlten Arbeit geben, da Frauen wieder in die Abhängigkeit vom verdienenden Partner oder in die Ehrenamtlichkeit gedrängt werden und bei Annahme von Minijobs keine Chance mehr haben, in die Arbeitslosenversicherung zurück zu kehren.

Umso unverschämter ist es, dass es die jetzige Regierung war, welche auf EU-Ebene verhindert hat, dass die sog. "Unisexrichtlinie" ("Diskriminierungsfreier Zugang für Frauen zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen", heißt jetzt "Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen", 2004/113/EG des Rates) verabschiedet werden konnte. Diese Unisexrichtlinie sollte den EU-Ländern vorschreiben, dass es für Frauen und Männer keinen Unterschied mehr für die Beiträge und die Leistungen in Renten- und Krankenversicherungswesen geben darf. Deutschland hat die Verabschiedung dieser Richtlinie auf massiven Druck der Versicherungswirtschaft mit seiner Stimme verhindert. Begründung: Frauen leben länger. Dabei wird weder die enorme unbezahlte Arbeit noch die Gewalt von Männern berücksichtigt, die hohe Krankenhauskosten verursacht. Außerdem wird die Tatsache, dass Frauen grundsätzlich in der Lage sind, Kinder zu gebären, mit höheren Beiträgen oder schlechteren Leistungen "bestraft", egal, ob eine Frau Kinder haben will/kann oder nicht. Bei einer längeren Beitragszeit kann dies bei einer Frau eine fünfstellige Summe ausmachen, die sie im Vergleich mit Männern verliert. (Oder sie erhält bei gleichen Beiträgen deutlich weniger Leistungen.) Erst auf großen Druck, vor allem auch der Gewerkschaftsfrauen, wurden schließlich "Unisextarife" in der Riester-Rente eingeführt. Nur - welche Frau kann sich schon eine Riester-Rente leisten? Erst recht, wenn sie in Teilzeit jobbt oder von ALG II leben muss? Altersarmut ist und bleibt weiblich und ein vordringliches Thema.

Die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung ist nicht aufgehoben worden, da hierzu keine Rahmenbedingungen geschaffen wurden (z. B. keine flächendeckende Kinderbetreuung, keine Lohnersatzleistung in der Erziehungs- oder Pflegezeit, ungenügende Zahl an Ganztagsschulen, eine auch für Frauen gerechtere Steuerpolitik und Aufhebung des Ehegattensplittings). Solange Männer einen sog. "Ernährerlohn" erhalten, wird sich daran auch nicht viel ändern. Mit einem Erziehungsgeld (300 €), das zudem nur zwei Jahre lang gezahlt wird, werden gut- oder besser bezahlte Männer sicher nicht die Erziehungsarbeit übernehmen wollen.

Das notwendige Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft wurde schon in der vorhergehenden "Gedöns"-Legislaturperiode immer weiter entschärft und zum Schluss der Freiwilligkeit der Wirtschaft überlassen. Das Ergebnis: Frauen erhalten immer noch nicht den gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Deutschland belegt damit einen der letzten Plätze in der EU. Und je knapper die bezahlten Erwerbsarbeitsplätze werden, desto enger wird der Zugang für Frauen, inzwischen sogar auf der untersten Ebene. Lediglich im Niedriglohnsektor oder in prekären Arbeitsverhältnissen oder Minijobs sind Frauen gern gesehen. Die Entlohnung ist nach wie vor alleinige Sache der Tarifparteien (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften bzw. dort, wo es keine Gewerkschaften gibt, eventuell bestehende Betriebsvereinbarungen oder im ungünstigsten Fall der individuelle Arbeitsvertrag.) Mit höherem Lohn für Frauen zu werben ist unlauter, da politische Parteien laut Grundgesetz bzw. Tarifvertragsgesetz nicht in die Tarifautonomie eingreifen dürfen. Hier kann nur das Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft einen gewissen Schutz geben.

Das ebenfalls überfällige Antidiskriminierungsgesetz (ADG) verschwand kurz vor den Bundestagswahlen 2002 wieder in der Schublade und tauchte jetzt auf Druck der EU-Kommission wieder auf. Deutschland ist bereits wegen Nicht-Umsetzung der EU-Richtlinien verklagt und wird - da sich die Klage in fortgeschrittenem Stadium befindet - nach den Bundestagswahlen am 18. September viele Millionen an die EU zahlen müssen wegen fortgesetzter Nicht-Umsetzung. Die Frist zur Umsetzungspflicht ist bereits 2001 abgelaufen. Wiederum gibt es einen massiven Druck der Wirtschaft - das ADG würde die Wirtschaft schädigen. Die CDU hat bereits angekündigt, dass sie nicht über das Mindestmaß der EU-Vorgaben hinausgehen würde. Bestandteile des von der jetzigen Regierung verabschiedeten und in 44 Punkten geänderten (entschärften) Entwurfs sind u. a. die Diskriminierungsmerkmale Geschlecht, Alter, Behinderung, Ethnie, Religionszugehörigkeit usw. Frauen sind oft mehrfach diskriminiert (z. B. Geschlecht, Migrantin, Alter) - das wissen die Vertreter der Wirtschaft und der Politik auch. Die Lobby der Wirtschaft ist immer noch um ein Vielfaches größer war als die der Frauen. Das Verbandsklagerecht (eine Frauenorganisation könnte bspw. für eine Frau klagen) wurde heraus genommen. Insgesamt ein Armutszeugnis, nicht nur für die Regierung, sondern auch für unsere Diskussionskultur in Deutschland, die die Bekämpfung von Diskriminierung ablehnt.

Zum Thema "Frauen-/Familienpolitik": Die Politik von Renate Schmidt hat in der Tat statt "Frauenpolitik" fast ausschließlich die "Förderung der traditionellen Familie" vorangetrieben. Die Debatte um eine Stärkung der Familienpolitik ist nicht nur eine rückwärts gewandte Politik, sondern auch verlogen, was die angeblich aussterbende deutsche Nation angeht. Deutschland würde zu wenig Kinder kriegen - vor allem die akademischen Frauen - und dies wäre eine (auch) demographische Katastrophe. Dies bedeutet nicht nur eine Diskriminierung der Kinder von nicht akademisch gebildeten Eltern, sondern sie negiert auch die Tatsache, dass wir in Deutschland genügend Kinder haben - sie sind halt oft nicht von Geburt aus deutsch und nicht immer unbedingt weiß....Auch das ist eine Diskriminierung. Der traditionellen und zu eng gefassten "Familienpolitik" ist eine Politik der "gleichwertigen Vielfalt" vorzuziehen, insbesondere in der Zuwanderungs- und Bildungspolitik. Was in vielen anderen Staaten in den vergangenen Jahrzehnten zu beobachten war, trifft auch auf Deutschland zu: In dem Moment, in dem Deutschland kriegerisch wurde (Kosovo), wurde der Ruf nach mehr Kindern immer lauter und verstärkt sich, je mehr deutsche Soldaten in fernen Ländern eingesetzt werden. Es ist unstrittig, dass Familien mit Kindern i. d. R. mehr finanzielle Probleme als Singles. Auch deswegen haben wir schon vor zehn Jahren in unserem Gründungsprogramm die Forderung nach einer existenzsichernden Grundversorgung aufgenommen.

Ein weiteres wichtiges Thema ist "Gewalt". Das Patriarchat kann sich nur erhalten, in dem es systematisch Gewalt organisiert (Kriege, Gewalt zu Hause und auf der Straße), meist in Verbindung mit der Kontrolle über die Sexualität und Fruchtbarkeit der Frau. Es ist kein Zufall, dass massenhafte Vergewaltigungen in kriegerischen Auseinandersetzungen passieren, sondern Kriegstaktik. Wer die Frauen "besitzt", besitzt das Land. Das war in der patriarchalen Antike so und hat sich bis heute nicht geändert. Im privaten Umfeld gilt das Gleiche. Sexualisierte Gewalt gehört zu den unerträglichsten geduldeten Verbrechen. Auch die Bereiche "Frauenhandel", "Ehrenmorde", "Zwangsheirat" gehören in dieses System und sind strikt zu bekämpfen. Eine repräsentative Studie, wie sie erst kürzlich vom BMFSFJ mit verheerenden Zahlen zu häuslicher und/oder sexueller Gewalt vorgestellt wurde, reicht zur Bekämpfung von Gewalt nicht aus.

Frauenstrukturen wurden und werden beständig abgebaut, obwohl die Probleme für Frauen auf allen Ebenen zunehmen, u. a. auch bei Gewalterfahrungen. Die Finanzierung der Frauenprojekte ist ein ständiger harter Kampf. Viele Projekte sind nicht nur wegen gestrichener Zuschüsse eingegangen. Mit dem Zwang zum Qualitätsmanagement (dieses Prinzip hat seinen Ursprung im WTO-Vertrag TBT) werden Frauenprojekte entpolitisiert und die Beratungstätigkeit herabgeschraubt. Es wird immer wichtiger, umfangreiche Fragebögen auszufüllen und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu arbeiten. Geschieht dies nicht, werden die Gelder gestrichen. Die eigentlichen Aufgaben bleiben vielfach auf der Strecke. Dafür schreitet jedoch die Normung des Lebens nach ökonomischen Grundsätzen voran. Die einschlägigen WTO-Gremien, welche die Normungen des TBT-Vertrages umsetzen sollen, haben den 14. Oktober zum "Weltnormungstag" erklärt. Das Ziel ist die Standardisierung/Normung aller Dienstleistungen, vor allem auch in den sozialen Bereichen, um komparative Kostenvorteile schnell erkennen zu können (siehe auch GATS).

Dass die Konferenz der Frauenministerinnen jetzt mit der Jugendkonferenz zusammengelegt wurde und damit sie ihre Eigenständigkeit verloren hat, ist ein weiterer Beweis für die fortschreitende Abschaffung von Frauenstrukturen. Gerade in den von der Union regierten Ländern wurden Frauenministerien ebenso abgeschafft wie viele Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, indem man die Größe der Kommunen, ab der eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte einzusetzen ist, nach oben geschraubt hat.

Es gäbe noch viel mehr zu sagen zu den Versäumnissen der letzten Regierungsjahre. Die meisten der fast einhundert Jahre alten Forderungen der Frauenbewegung sind nach wie vor nicht eingelöst, z. B. Selbstbestimmung über den eigenen Körper (nach wie vor gibt es den § 218), eine eigenständige Existenzsicherung, Abschaffung des Patriarchenlohns ("Ehegattensplitting")


Hier geht´s weiter zum zweiten Teil des Interviews...


Lesen Sie auch die Antworten anderer Politikerinnen zur Frage "Wen Frauen warum wählen sollten..."




Public Affairs > Politik + Wirtschaft

Beitrag vom 08.09.2005

AVIVA-Redaktion