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AVIVA-BERLIN.de im April 2024 - Beitrag vom 28.07.2017


11 Jahre Antidiskriminierungsgesetz - Anforderungen an gelebte Vielfalt in der Arbeitswelt. Ergebnisse des 20. Gender Fachdialogs am 07. Juli 2017 in Berlin
Yvonne de Andrés

AVIVA sprach mit Ute Brutzki, Bereichsleitung Genderpolitik in der Bundesverwaltung von ver.di. Evaluation zu zehn Jahren AGG. Untersucht wurde, wie das AGG die Berufswelt verändert hat. Im August 2006 trat das Gesetz in Kraft, mit dem Signal für eine gerechtere Gesellschaft. Zeit, um Bilanz zu ziehen. Über 150 TeilnehmerInnen nahmen an der vom Bereich Genderpolitik bei ver.di in Kooperation mit dem Referat Migrationspolitik und der FES, Forum Politik und Gesellschaft organisierten..




... Fachtagung 20. Gender Fachdialog teil.

Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Diskriminierungen aus "ethnischen Gründen, Gründen der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters" oder der zu verhindern und zu beseitigen. Die von den KritikerInnen befürchtete Klageflut gegen Unternehmen und Verwaltungen blieb aus.

Vielfalt ist heute – glücklicherweise - eine Realität in Deutschland. Diese spiegelt sich zunehmend in Betrieben und Verwaltungen wider. Wird das Potential wirklich erkannt und wertgeschätzt? Ist die Arbeitswelt tatsächlich vielfältig, bunt und diskriminierungsfrei geworden? Sind Benachteiligungen und Diskriminierungen wirklich zurück gegangen? Und wie gehen wir mit dem Backlash um, bei dem Homogenität der Vorrang gegeben und Heterogenität abgelehnt wird?

Zeit zur Evaluation. Diesen Fragen sowie eigene Erfahrungen, Erfolgen, Betrachtung von Fallbeispiele und Herausforderungen in der Umsetzung des Gesetzes wurden diskutierten.

Dazu hat die Yvonne de Andrés, AVIVA-Berlin, Ute Brutzki, Bereichsleitung Genderpolitik in der Bundesverwaltung von ver.di und Organisatorin der Veranstaltung befragt: "Ein Schwerpunkt des Gesetzes liegt neben dem Zivilrecht im Arbeitsrecht mit Auswirkungen auf Personal Prozessen und Kultur in der Arbeitswelt. Die Dimensionen der Vielfalt finden wir heute in der Gesellschaft aber auch insbesondere in der Arbeitswelt vor und dieser Entwicklung wird von den Betriebs- und Personalräten produktiv und innovativ mit gestaltet. Das AGG bildet den Rahmen, Fragen nach der Überwindung von Diskriminierung zu stellen, sowie Handlungsmöglichkeiten von Interessenvertretungen und Frauen- und Gleichstellungbeauftragen zu entwickeln. Dennoch gilt es das AGG weiter zu entwickeln und insbesondere das Verbandsklagerecht endlich mit aufzunehmen. Denn Vielfalt, Integration und Geschlechter Gerechtigkeit kann nur Wirklichkeit werden, wenn wir die Antidiskriminierung mitdenken."

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Christine Lüders merkte an: "Diskriminierung im Arbeitsleben ist heute klar geächtet und wird zunehmend offen thematisiert". Sie betonte, dass angesichts der aktuellen Herausforderungen zur Integration von MigrantInnen ins Erwerbsleben und zur Verbesserung der Geschlechtergerechtigkeit das AGG heute aktueller den je sei.

Auch Dr. Stefanie Elies, Leiterin Forum Politik und Gesellschaft der Friedrich Ebert Stiftung hält fest: "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist ein ganz wichtiger Pfeiler für Geschlechtergerechtigkeit. Wir sehen natürlich alltäglich, dass Geschlechterungerechtigkeit in Deutschland noch besteht. An ganz vielen Stellen. Ob es um Löhne geht, oder es um Zugang geht oder auch die Gleichberechtigung am Arbeitsmarkt."

Mehr Infos zur Dokumentation der Tagung sowie weiterführende Literatur und Handlungshilfen finden Sie unter:

gender.verdi.de

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Beitrag vom 28.07.2017

Yvonne de Andrés