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AVIVA-BERLIN.de im April 2024 - Beitrag vom 20.08.2007


Mutter-Kind-Kur - Pflichtleistung der Krankenversicherung
Tina Kosleck

Zur Ruhe kommen, Ausspannen, Neue Kraft schöpfen. Gefährdet der ständige Familieneinsatz und die Arbeit im Haushalt den Gesundheitszustand der Mütter, kann eine Mutter-Kind-Kur helfen.




Innerhalb der Familie sehen sich besonders Frauen ständigen Belastungen ausgesetzt, die nicht selten zur Überforderung führen. Der Stress kann schwere Erschöpfungszustände und gesundheitliche Störungen zur Folge haben. Besonders häufig sind Störungen des Bewegungsapparates, zum Beispiel Rückenschmerzen, oder psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen. Aber auch Erkrankungen der Atemwege wie Asthma sind typisch für überlastete Mütter oder auch Väter, im Beamtendeutsch: "in Familienverantwortung".

Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren sind stationäre Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation von Müttern und Vätern und wichtige Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Maßnahmen sind gezielt auf die besonderen Belange von Müttern und Vätern in Familienverantwortung ausgerichtet. In den zumeist dreiwöchigen Aufenthalten werden die körperlichen Erkrankungen und die psychischen Beschwerden im Zusammenhang erkannt und behandelt.

Im Rahmen der aktuellen Gesundheitsreform sind mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ab 1. April 2007 Mutter-Kind-Kuren bzw. Vater-Kind-Kuren eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Weiterhin wurde beschlossen, dass diese familienorientierten Maßnahmen nicht erst dann bewilligt werden können, wenn alle ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Das heißt: Grundsätzlich haben seit dem 1. April 2007 alle Frauen (und Männer) in Familienverantwortung Anspruch auf stationäre Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation von Müttern (und Vätern). Die Krankenkassen müssen medizinisch notwendige Kuren bewilligen. Auch soll die Gesetzesänderung zu einem unbürokratischeren Antrag und einer schnelleren Bewilligung führen.

Durch den stationären Aufenthalt zur Vorsorge oder Rehabilitation bekommen die Mütter bzw. Väter den notwendigen Abstand vom häuslichen Umfeld. Denn es sind gerade die Anforderungen des Alltags, der ständige Familieneinsatz und die Arbeit im Haushalt, die den Gesundheitszustand der Mütter gefährden. Im Familienalltag ist es häufig schwer, auch noch mehrere Wege zu unterschiedlichen TherapeutInnen zu integrieren. Mutter-Kind-Kuren dagegen entlasten von bestimmten Alltagspflichten und ermöglichen ein kompaktes Behandlungsprogramm mit unterschiedlichen, indikationsgerechten Therapien.

Die Zuzahlung für eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur beträgt 10 Euro pro Tag.
Für die Kosten für An- und Abreise zur stationären Vorsorge wird eine Zuzahlung von maximal 10 Euro pro Fahrt und Person berechnet. Die Kosten für An- und Abreise zur stationären Rehabilitation sind zuzahlungsfrei.

Interessierte erhalten weitergehende Informationen zu den Veränderungen durch die Gesundheitsreform und zu den Angeboten der Kliniken kostenlos bei der Hotline des Paritätischen Wohlfahrtverbandes: 0800 / 2 23 23 73 oder unter www.kur.org. Von dieser Homepage können auch Antragsformulare heruntergeladen oder per Post bestellt werden.

In einem Infoblatt informiert der Gesetzgeber über Mutter- / Vater-Kind-Kuren.
Dieses kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden.


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Beitrag vom 20.08.2007

AVIVA-Redaktion