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AVIVA-BERLIN.de im April 2024 - Beitrag vom 11.12.2008


Berliner FamilienPass 2009 - Familien erobern Berlin
Alexandra Kasjan

Auf 180 Seiten werden jede Menge Tipps und Preisnachlässe in der und um die Hauptstadt angeboten. Bei ihren Ausflügen und Unternehmungen kann die gesamte Familie ein ganzes Jahr lang rund 300...




...Eintrittspreisermäßigungen nutzen.


Preisvorteile genießen FamilienPass-InhaberInnen unter anderem bei Schwimmbädern, Eisbahnen oder Schiffstouren, im Zoo und Tierpark, bei Konzerten, in Kinos, Theatern, Museen sowie bei vielen weiteren Einrichtungen in Berlin und Umgebung. Viele dieser Vergünstigungen sind sogar mehrfach nutzbar. Außerdem werden über den FamilienPass Plätze für 150 Verlosungen für Tagesausflüge, Führungen, Workshops und Bustouren verlost.

Den Berliner FamilienPass kann jede Berliner Familie mit Kindern unter 18 Jahren nutzen, völlig unabhängig vom Einkommen oder davon, ob sie ihre Kinder alleine oder gemeinsam mit einer Partnerin oder einem Partner erzieht. GeringverdienerInnen mit einem nachweisbar geringen Einkommen erhalten mit ihrem FamilienPass einen besonders günstigen Fahrpreis bei BVG und S-Bahn und weitere Extra-Angebote.

1 Jahr Gültigkeit, Preis 6 Euro. Der FamilienPass 2009 gilt das ganze Kalenderjahr und ist ab 10. Dezember 2008 für 6 Euro in allen Berliner Filialen von Getränke Hoffmann sowie in Bürgerämtern, Bibliotheken oder beim JugendKulturService zu bekommen.

Extra-Angebote für Familien mit geringem Einkommen
Familien mit nachweisbar geringem Einkommen genießen mit dem Berliner FamilienPass zusätzliche Vorteile:

Besonders preiswert mit BVG und S-Bahn fahren: Eltern bezahlen – alle Kinder begleiten ihre Eltern mit einem Wertabschnitt zu 5 Euro, der einen Monat gültig ist und für Kinder bis einschließlich 15 Jahre gilt. Dieser ist in allen Verkaufsstellen von BVG und S-Bahn Berlin GmbH erhältlich.

Konzertkarten zum halben Preis: Tickets für Familienkonzerte des JugendKulturService gibt es für bedürftige Familien zum halben Preis.

Verlosungen: Kostenloser Schwimmkurs in den Sommerferien, Jokerbon Extra für die Teilnahme an Sonderaktionen, Extra-Kontingent für GeringverdienerInnen bei Verlosungsaktionen.

Damit betroffene Familien diese Extra-Angebote nutzen können, müssen sie durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweisen, dass sie nach SGB II § 19 Arbeitslosengeld II oder/und Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialgeld) beziehen oder nach § 6a BKKG (Bundeskindergeldgesetz) einen Kinderzuschlag bekommen.
Weitere Informationen:
JugendKulturService gGmbH
Obentrautstraße 55
10963 Berlin-Kreuzberg
Fon: 030 / 23 55 62 62

Weitere Informationen finden Sie unter www.jugendkulturservice.de


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Beitrag vom 11.12.2008

AVIVA-Redaktion