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AVIVA-BERLIN.de 1/26/5785 - Beitrag vom 22.03.2011


Holocaust Era Asset Restitution Taskforce - Project HEART
AVIVA-Redaktion

Ein neues Projekt bietet Opfern der antijüdischen Enteignungspolitik, welche bisher keine Abfindung erhielten, bis zum 02. Dezember 2011 die Möglichkeit einer Entschädigung für ihren...




... während des Holocaust beschlagnahmten Besitz.

Seit dem 23. Februar 2011 ermittelt Projekt HEART, eine Initiative der "Jüdischen Agentur für Israel" (Jewish Agency for Israel - JAFI), Opfer, deren Vermögenswerte während des Holocaust unrechtmäßig entwendet wurden. Mit Unterstützung der israelischen Regierung werden Hilfsmittel, Strategien und Informationen bereitgestellt, um anspruchsberechtigten ErbInnen jüdischer Opfer, den Opfern selbst und dem jüdischen Volk ein kleines Maß an Gerechtigkeit zu kommen zu lassen.

"Viele Holocaust-Opfer kehrten nach Hause zurück und stellten fest, dass sie keine Möglichkeiten hatten, ihr Eigentum zurückzubekommen", sagt Natan Sharansky, Vorsitzender der Jüdischen Agentur für Israel. "Dies ist das erste Mal nach der Holocaust-Zeit, dass ein allgemeines, umfassendes Programm ins Leben gerufen wurde, mit dem letztendlichen Ziel, Informationen für Privateigentum zusammenzutragen, um eine Entschädigung für während des Holocaust geplünderten, gestohlenen oder zwangsverkauften Eigentums zu erhalten. Hier bietet sich vielen Menschen eine Gelegenheit, endlich eine Entschädigung für ihr Eigentum zu erhalten, das ihnen und ihren Familien während der Holocaust-Zeit weggenommen wurde", so Sharansky. Jüdische Holocaust-Opfer und deren ErbInnen auf der ganzen Welt, die oder deren Familien bewegliches, unbewegliches oder immaterielles Privateigentum besaßen, das während der Holocaust-Zeit von den NS-Streitkräften oder den Achsenmächten regierten oder besetzten Ländern beschlagnahmt, geplündert oder zwangsverkauft wurde, sind anspruchsberechtigt, am Projekt teilzunehmen.

In der Anfangsphase konzentriert sich das Projekt HEART auf die Identifizierung der Personen und deren Ansprüchen bezüglich der nachfolgenden Arten von Privateigentum:

  • Privateigentum, das sich in Ländern befand, die während des Holocausts von den NS-Streitkräften oder den Achsenmächten beschlagnahmt, geplündert, zwangsverkauft oder kontrolliert waren
  • Privateigentum, das sich im Besitz jüdischer Personen befand, wie sie nach den Rassengesetzen der NS/Achsenmächten definiert wurden.

    Die einzige Einschränkung für die Bewerbung liegt dann vor, wenn für das entsprechende Eigentum nach der Holocaust-Zeit bereits eine Entschädigung an ein Opfer oder an die ErbInnen eines Opfers geleistet worden ist. Diese Personen haben keinen Anspruch auf weitere Entschädigungszahlungen. "Es ist nicht notwendig, einen Eigentumsbeweis bereit zu stellen, um anspruchsberechtigt zu sein. Wenn Personen vermuten, dass sie solches Eigentum besaßen oder Begünstigte solches Eigentums waren, sollten Sie den Fragebogen ausfüllen", so die Projekt Direktorin Anya Verkhovskaya.

    Anspruchsberechtigtes Eigentum für Projekt HEART umfasst Privateigentum unterschiedlicher Art:

  • unbewegliches Eigentum – ein Eigentumsgegenstand, der nicht bewegt werden kann, ohne dass er zerstört oder verändert wird. Hierzu zählen Immobilien wie Land (mit und ohne Gebäude).
  • bewegliches Eigentum – jegliches Eigentum, das von einem Ort zu einen anderen Ort transportiert werden kann. Hierzu zählen unter anderem Kunstwerke, Judaica, Nutztiere, professionelle Hilfsmittel, Edelmetalle, Edelsteine, Schmuck und sonstiges bewegliches Eigentum.
  • immaterielles Privateigentum – persönliches Eigentum, das weder bewegt, berührt noch gefühlt werden kann, aber einen Wert darstellt. Hierzu zählen verhandelbare Instrumente wie zum Beispiel Aktien, Anleihen, Versicherungen, Sparkonten, angemeldete Patente, Aussteuer Policen und sonstiges immaterielles Privateigentum. Auch negative Vermögenswerte –Schulden und Verbindlichkeiten, die der Person geschuldet werden – wie ausstehende Kredite und Hypotheken gehören hierzu.

    "Aufgrund des unermesslich großen Schadens, der dem jüdischen Volk und Gemeinschaften seit der Beschlagnahmung ihres Eigentums angetan wurde, rief man mit Projekt HEART eine Initiative ins Leben, die sich den Personen zuwendet, deren Leid für uns unvorstellbar ist, die wir jedoch dabei unterstützen können, Daten zu sammeln, um ihnen hoffentlich und schlussendlich dabei helfen zu können, das wiederzuerlangen, das ihnen rechtmäßig zusteht", sagte Bobby Brown von der JAFI. Und weiter: "Projekt HEART, mit Bezug auf die Entschädigung von Vermögenswerten, hofft, dass es mit nachträglichen, aber entscheidenden Schritten zu einer teilweisen Wiedergutmachung dieses entsetzlichen Unrechtes kommt, dass während der Holocaust-Ära begonnen wurde."

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    www.heartwebsite.org

    Kontakt:

    Bitte wenden Sie sich an die Projekt HEART Direktorin, Anya Verkhovskaya, per E-Mail unter press@heartwebsite.org oder telefonisch an +1-414-961-7417.

    Es wurde ein einfach durchführbarer Prozess zur Förderfähigkeit eingeführt. Um teilzunehmen, füllen Sie bis zum 02. Dezember 2011 den Fragebogen aus, der auf der Website www.heartwebsite.org zur Verfügung steht.
    Oder rufen Sie an unter der gebührenfreien Telefonnummer 0-800-182-9196 oder unter +1-414-967-2584 zwischen 10:00 und 15:00 Uhr von Sonntag bis Donnerstag mit der Ausnahme der jüdischen Feiertage, und der Fragebogen wird Ihnen zugeschickt.
    Die Fragebögen werden mit den Vereinbarungen entsprechender Regierungen oder Behörden bearbeitet, die sich um Entschädigung bemühen.

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    Beitrag vom 22.03.2011

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