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AVIVA-BERLIN.de im April 2024 - Beitrag vom 13.06.2008


Arbeitsmarktintegration von Frauen durch Abbau effektiver Angebote bedroht
Anna-Lena Berscheid

Ein offener Brief der Sprecherinnen der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz.




Anlässlich einer Geschäftsanweisung hinsichtlich der Abschaffung von Fördermitteln und Einrichtungen zur "Integration erwerbsfähiger Hilfsbedürftiger", so zum Beispiel Wiedereinsteigerinnen, Migrantinnen, Alleinerziehende, appelliert das Sprecherinnengremium der BAG an Bundesminister Scholz zum Umdenken. In ihrem Schreiben vom 11. Juni 2008 warnen die Frauen vor falschen Sparmaßnahmen, um bereits angelaufene Förder- und Integrationsmaßprojekte nicht abbrechen zu müssen.

Im Folgenden nun der offene Brief in voller Länge:

Sehr geehrter Herr Bundesminister Scholz,

die Sprecherinnen der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros haben zu den aktuellen Entwicklungen und Befürchtungen, die in Folge der Geschäftsanweisung Nr. 13 zur Förderpraxis nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II bei vielen örtlichen Trägern entstanden sind, eine Vielzahl von Hinweisen erhalten.

Die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten haben mit hohem Engagement seit Inkrafttreten des SGB II an der Installierung von Maßnahmen für Berufsrückkehrerinnen, (jungen) Migrantinnen und Alleinerziehenden mitgewirkt. Diese Zielgruppen benötigen nach übereinstimmender Analyse weiterhin passgenaue Hilfen durch Aktivierung und Stabilisierung um sich erfolgreich für die Integration in den Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Die aktuell vieldiskutierten und alarmierenden Daten zur Kinderarmut korrelieren unter anderem mit den in der Vergangenheit unzureichenden Angeboten zur Qualifizierung und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit für Alleinerziehende, bzw. langzeitarbeitslose Frauen mit Kindern.

Die sonstigen ´weiteren Leistungen´ nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II wurden bisher vor Ort genutzt, um der dauernden Diskriminierung von Frauen auf den Arbeitsmarkt sinnvolle Angebote entgegen setzen zu können. Wir fordern Sie auf, den restriktiven Katalog der Geschäftsanweisung Nr. 13 für erlaubte "weitere Leistungen" sofort zurückzuziehen, damit die bisher entstandenen Fördermaßnahmen nicht gefährdet werden.

Im Namen der Sprecherinnen

Mit freundlichen Grüßen,
Mechthild Schramme-Haack


Weitere Informationen finden Sie unter: www.frauenbeauftragte.de
Informationen zur Geschäftsanweisung Nr. 13: www.bagarbeit.de


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Beitrag vom 13.06.2008

AVIVA-Redaktion