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AVIVA-BERLIN.de im März 2024 - Beitrag vom 25.05.2008


Nasrin Amirsedghi - Die Stellung der Frau im Gottesstaat Iran
Nasrin Amirsedghi

Im Rahmen der Internationalen Iran-Konferenz Anfang Mai 2008 in Berlin sprach die Publizistin Nasrin Amirsedghi über die Situation von Frauen unter der Herrschaft der Mullahs im Iran nach 1979




Im Rahmen des Panels zum Thema "Gottesstaat und Menschenrecht - Der Charakter des iranischen Regimes" hielt Nasrin Amirsedghi ihre Rede zur "Stellung der Frau im Gottesstaat Iran", die AVIVA-Berlin in gekürzter Fassung mit freundlicher Genehmigung hier veröffentlicht:

Als die erste Charta der Menschenrechte wurde seitens der Vereinten Nationen 1971 die Erklärung des persischen Reichsgründers Kyros II. in Babylon aus dem Jahr 539 vor Christus gefeiert. Seit 1979 ist der Iran jedoch befallen von einer tödlichen Pandemie namens "Islamische Republik". Ihr Erreger heißt "Scharia" (das islamische Recht) und eingeschleppt und übertragen wurde sie von Khomeini und seinen Anhängern! Die Folge: Abertausende Verhaftungen, Hinrichtungen, Steinigungen, Auspeitschungen, Amputationen, Prügeleien, Bevormundungen, Verhüllungen, Demütigungen und kulturelle Dekadenz.

Die individuellen Menschenrechte haben in der abendländlichen Kultur eine lange Tradition, die nur durch die besonderen historischen und religiösen Erfahrungen erreicht werden konnte. Der Islam kennt diese Erfahrungen nicht, er ist nicht im Stande, sie lebendig umzusetzen. Im Gegenteil, Allah und seine Gesetze verbieten es Muslimen, solche Erfahrungen zu sammeln! Eine Kultur der individuellen Menschenrechte setzt die Unabhängigkeit der säkularen Weltanschauung von jeder Religion voraus - der Islam lehnt dies ab. Denn der islamische Staat handelt und agiert in Stellvertretung Allahs. Seine Gesetze sind als Wort Gottes "eins", "ewig" und unveränderbar. In diesem System finden nur gläubige MuslimInnen Schutz, alle anderen sind entweder Schutzbefohlene minderen Rechts oder haben als Ungläubige keine Existenzberechtigung, sind somit zur Vernichtung verurteilt. Seit der Herrschaft der Mullahs wurden mehr als 157.000 Menschen im Alter von 13 bis 65 Jahren durch Galgen oder Steinigung hingerichtet und ermordet. Die rechte Hand oder das linke Bein werden wegen Diebstahl als Strafmethode amputiert.

´Ein verblühtes Wesen namens Frau!´
Der Islam mit seinem aggressiven Dogma und seiner Gewaltbesessenheit ist im Kern menschen- und frauenfeindlich, rassistisch und antisemitisch. In dieser Religion ist unabhängiges Denken verboten. Die Scharia gibt Regeln vor für das Verhalten in Familie und Gesellschaft. Die Quellen der Scharia sind der Koran, Überlieferungen und die Urtradition. Unter diesem Glauben wurde der Iran von einer Gruppe machtbesessener Mullah-Barbaren in Gefangenschaft genommen, die seine Frauen, Männer und Kinder unablässig tiefer unterdrücken. Wo angesichts von Allah der Mann ein Sklave ist, ist eine Frau die Sklavin von Allahs Sklaven. Seit 30 Jahren werden den Frauen unter dem iranischen Regime die elementarsten Rechte nicht nur verweigert, sondern dieses Unrecht wird auch noch gesetzlich festgeschrieben:

1. Ein Erlass erlaubt den Ehrenmord und die Polygamie (registriert und mit rechtlichen Verpflichtungen für bis zu vier Frauen) sowie die Zeitehe bzw. "Genuss"-Ehe (ohne zeitliche Begrenzung und ohne rechtliche Verpflichtungen!).
2. Die Tötung einer Frau ist mit dem halben Blutpreis für die Tötung eines Mannes zu sühnen. (Es beträgt 100 fehlerlose Kamele, 200 Kühe oder 1000 Hammel, 200 jemenitische Gewänder und 1000 Dinar oder 10.000 Silberdirham. (Vgl. S. Tellenbach, Anm. 12, S. 96f.)
3. Der Ehebruch einer verheirateten Frau mit einem verheirateten Mann wird mit der Todesstrafe u.a. durch Steinigung bestraft.
4. Der Geschlechtsverkehr einer unverheirateten Frau mit einem unverheirateten Mann wird als Unzucht angesehen und ist mit 100 Peitschenhieben zu bestrafen. (Sure 24,2 – 3).
5. Der Geschlechtsverkehr einer unverheirateten Frau mit einem verheirateten Mann wird mit Hausarrest bis zu ihrem Tod bestraft. (Sure 4,15)
6. Homosexualität unter Frauen wird mit der Hinrichtung bestraft.
7. Wenn eine Frau ihr ungeborenes Kind durch fremde Gewalt verliert, steht ihr als Vergeltung für einen weiblichen Embryo die Hälfte dessen zu, was ihr bei einem männlichen Embryo zusteht. Bei einer Abtreibung muss sie selbst die Strafe bezahlen.
8. Der Mann ist der Frau übergeordnet, vor allem in der Sexualität (Sure 4,34). D.h. mit Abschluss des Ehevertrages übernimmt der Mann die Unterhaltspflicht gegenüber der Frau und bekommt dafür das uneingeschränkte Recht auf ihren Körper (vgl. Sure 2,233, 2,187).
9. Das Heiratsalter von Mädchen beginnt mit 13 Jahren. Mit der Erlaubnis des Vaters und eines muslimischen Richters können jedoch bereits neunjährige Mädchen verheiratet werden.
10. Das Scheidungsrecht liegt ausschließlich beim Mann. Die Frau kann sich jedoch scheiden lassen, wenn der Mann impotent, geisteskrank oder gewalttätig ist. Diese zu beweisen, ist aber für eine Frau nicht so leicht.
11. Das Erziehungsrecht an Frau und Kindern liegt ausschließlich beim Mann. Dies gilt auch beim Sorgerecht für Kinder nach einer Scheidung. (Sure 4, 34)
12. Weibliche Zeugenaussagen sind nur dann gerichtsverwertbar, wenn sie von zwei Frauen gleichzeitig stammen: Nach Sure 2, 282 haben Frauen ja eine größere emotionale Labilität, Irrationalität und eine beschränktere Einsicht in intellektuelle Angelegenheiten als ein Mann, nur der ist schließlich im vollen Besitz des Verstandes. (Sure 2, 282)
13. Frauen sind rechtlich unmündig und nicht für sich selbst handlungsberechtigt, sie werden vom Vater oder einem anderen männlichen Familienmitglied vertreten. Es kommt noch dazu, daß Frauen ohne Erlaubnis der männlichen Angehörigen weder das Haus, noch das Land verlassen oder einen Beruf ausüben und gar studieren dürfen.
14. Der Frau steht nur die Hälfte der Erbschaft zu, die einem männlichen Familienmitglied zusteht.
15. Frauen haben nicht das Recht, für das Präsidentenamt zu kandidieren oder als Richterin zu arbeiten.
16. Der Genuss von Alkohol ist mit 40 bis 80 Peitschenhieben zu bestrafen.
17. Öffentliche Räume und Verkehrsmittel sind für Frauen und Männer getrennt.
18. Frauen dürfen nicht an Olympischen Spielen teilnehmen. Sie dürfen auch nicht bei Männerspielen im Stadion anwesend sein (bei keiner Sportart).
19. Es gilt die Kleiderordnung nach islamischem Recht, die Verhüllung von Kopf bis Fuß. Das bedeutet die staatliche Zwangsverschleierung! Unverschleiert sein heißt nackt sein. Deshalb ist es erlaubt, sittenwidrig bekleidete Frauen auf der Straße zu verhaften oder ins Gefängnis zu werfen.

Die einzige Gleichberechtigung besteht darin, dass Frauen wie Männern gleichermaßen das Paradies versprochen wird, wenn sie "Gott demütig ergeben" seien (Sure 33,35) und wenn sie "glauben und das Rechte tun" (Sure 16,97) (Vgl. Christine Schirrmacher, "Frauen unter der Scharia", in: "Islam und islamische Welt". Aus Politik und Zeitgeschichte (B 48/2004), BpB). Mit solchem barbarischen Unfug verwehren der Islam und die "Scharia" den Menschen, Würde, Freiheit und Gerechtigkeit. Die Frauen und die Minderheiten sind dabei die ersten Leidtragenden. Wenn im Iran tagtäglich diese mittelalterlichen Gesetze praktiziert werden, schauen die westlichen Länder schweigend zu und schließen für etliche Milliarden Euro Wirtschaftsverträge mit dem Allah-Staat ab. Und ihre gekauften Vasallen hier mitten in Deutschland, wie die Islam- und Iranexperten Katajun Amirpur, Navid Kermani, Bahman Nirumand verklären die Sprechblasen des Präsidenten Ahmadinedjad, der Israel von der Landkarte tilgen will.

Kein Wunder, dass Mahmud Ahmadinedjad die Hinrichtung der Homosexuellen im Iran oder den Holocaust leugnet, hat er doch eine andere Wahrnehmung von Menschenrechten und historischen Gräueln. Wenn Angelika Beer, die Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen im Europaparlament, nach ihrem verschleierten Besuch in Teheran in einem Interview mit Bahman Nirumand in der taz (17.12.2007) in Bezug auf europäische Sanktionen behauptet, "dass sich mit den Sanktionen die Repression gegen die Zivilgesellschaft verstärkt hat", dann ignoriert sie - gerade als Frau - die Folterungen, Hinrichtungen und Steinigungen oder verharmlost sie. Oder wenn Katajun Amirpur in der Süddeutschen Zeitung (25.08.2004) die Ersetzung der Steinigung durch den Tod am Strang als einen Fortschritt im Iran bezeichnet und damit behauptet, dass die "Steinigung faktisch abgeschafft" sei, ignoriert sie offensichtlich, dass gerade unter Mohammad Khatami, unzählige Frauen und Männer hingerichtet oder gesteinigt wurden. Allein im Jahr 2001 wurden 139 Menschen, unter ihnen auch Leyla M., eine geistig behinderte 19-Jährige, brutal gesteinigt und hingerichtet sowie Hunderte von politischen AktivistInnen werden verhaftet. Es ist eine Ungeheuerlichkeit, dass ausgerechnet diese iranische ´Expertin´ eine kurzweiligere Hinrichtungsmethode empfiehlt, womit sie, dem Staat, das gewaltsame Vorgehen gegen das eigene Volk prinzipiell bescheinigt.

Wie sieht die Heilung aus?
Wir alle tragen Verantwortung: Je länger dieses Regime mit ihrer Hilfe an der Macht bleibt, umso mehr werden ermordet. Es ist nicht nur der Iran, der zu Grunde geht, sondern auch die übrigen nahen und fernen Länder. Das einzige, das wir, diejenigen, die die Menschheit lieben, machen können, ist, mit lauter Stimme die PolitikerInnen aufzufordern: Hören Sie auf, das Gesäß der Mullahs mit Euro-Honig zu schmieren! Menschenwürde und Freiheit sind unantastbar und unverhandelbar. Sie sind universelle Werte, die sich in der Geschichte bewährt haben. Diese Würde und die Freiheit wünsche ich dem Land Iran!

Zur Autorin: Nasrin Amirsedghi (geb. 1957 im Iran) lebt in Mainz und ist u.a. als Publizistin tätig. 1996 gründete sie den Verein für Kultur und Migration e.V. "Deutschland von Innen und Außen" (DIA). 2006 erhielt sie den Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz für ihre ehrenamtliche Arbeit mit Migrantinnen und Migranten.

Weitere Infos: www.mideastfreedomforum.org

Lesen Sie auch die neuen Beiträge von Nasrin Amirsedghi unter:

www.wadinet.de (deutsch)
und
www.telospress.com (englisch)


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Beitrag vom 25.05.2008

AVIVA-Redaktion